Mord verjährt nie. Daher greift die Mordkommission in München immer wieder Altfälle auf, um sie mit aktuellen Fingerabdrücken zu vergleichen. So ist ihr es jetzt gelungen, einen Raubmord zu klären, der vor dreißig Jahren in der Au in München an einem damals 80-Jährigen verübt worden ist. 

Polizeipräsidium München
Polizeipräsidium München

Am Freitagvormittag, 17. Januar 1986, fand ein damaliger Wohnungsmitbewohner den damals 80-jährigen verwitweten Rentner in seinem Zimmer in einem Mehrfamilienhaus in der Münchner-Au leblos vor und verständigte Polizei und Rettungsdienst. Blutspuren im Zimmer sowie im Treppenhaus ließen auf ein Gewaltverbrechen schließen. Aus diesem Grund übernahmen die Mordkommission München zusammen mit der Spurensicherung vor Ort die Ermittlungen. Der 80-jährige war an Verletzungen im Kopfbereich infolge massiver stumpfer Gewaltanwendung gestorben..

Die damaligen Ermittlungen ergaben, dass das Opfer homosexuell veranlagt war und deshalb junge Männer mit zu sich nahm. Auch konnte ermittelt werden, dass der 80-Jährige am Abend beziehungsweise in der Nacht vor der Auffinden des Toten Besuch von einem jungen Mann hatte, der vermutlich aus dem südosteuropäischen Raum stammte. Diesen lernte er offenbar am Nachmittag des Vortags (16.1.1986) am Rosenheimer Platz in München-Haidhausen kennen. Die Identität dieses Mannes konnte trotz mehrfacher Zeugenaufrufe sowie Veröffentlichung eines Phantombildes und einer Auslobung von damals 5.000 Mark nicht geklärt werden.

Im Zuge der Altfallermittlungen bei der Mordkommission erfolgte eine erneute Überarbeitung des Mordfalles im Sommer dieses Jahres. Dabei wurde beim Bayerischen Landeskriminalamt eine erneute Recherche der damals am Tatort gesicherten Fingerabdruckspuren im AFIS (Automatisiertes Fingeridentifizierungssystem) sowie entsprechender Datenbanken im benachbarten Ausland angestoßen. Hierbei kam es zu einem Treffer mit in Slowenien erfassten Fingerabdrücken eines zur Tatzeit 25-jährigen Serben. Ferner ergaben sich im Zuge der aufwendigen Ermittlungen Hinweise, dass diese Person sich in den Jahren 1985 beziehungsweise 1986 in München aufhielt und hier auch der homosexuellen Prostitution nachging. Im Oktober dieses Jahres konnte ermittelt werden, dass sich der Tatverdächtige in Österreich trotz dortigem Einreise- und Aufenthaltsverbot aufhalten dürfte. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie der Anhaltspunkte für den Aufenthalt in Österreich erging ein europäischer Haftbefehl wegen Mordes. Zeitgleich wurde bekannt, dass der Tatverdächtige wegen eines ausländerrechtlichen Verstoßes in Wien festgenommen wurde. In der Folge reisten Beamte der Mordkommission München nach Wien und vernahmen im Beisein österreichischer Kollegen im Rahmen eines justiziellen Rechtshilfeersuchens den Tatverdächtigen zum Mordvorwurf.

Der heute 56-jährige Tatverdächtige räumte in seiner Vernehmung die Gewaltanwendung ein und stimmte einer Auslieferung, die mittlerweile vollzogen wurde, zu. Mittlerweile konnten aufgrund eines entnommenen Mundhöhlenabstriches eine Vielzahl von tatrelevanten DNASpuren, welche vom Tatort gesichert wurden, dem Tatverdächtigen zugeordnet werden. Gleiches gilt auch für eine Mehrzahl von daktyloskpischen Tatortspuren. Die Ermittlungen dauern an. Hervorzuheben ist wieder einmal die hervorragende Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden, sowohl auf Polizei- wie auch Justizschiene, insbesondere aber auch die Unterstützung durch die Ausländerbehörde Wien.