Ab dem Februar 2023 dürfen Diesel-Autos mit der grünen Umweltplakette der Klasse 4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und auf dem Mittleren Ring fahren. Das hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung am 26. Oktober 2022 beschlossen. 

Luftmessstation des Bayerischen Landesamts für Umwelt an der Sonnenstraße in München, Foto: Imago/Ralph Peters

Um Geldbußen von bis zu einer Million Euro täglich zu vermeiden, musste die Stadt München beim Diesel-Fahrverbot handeln. Bislang hatte der Freistaat Bayern hat die Verantwortung für saubere Luft und musste sich mit Umweltverbänden in verschiedenen Gerichtsverfahren auseinandersetzen, weil die Nichteinhaltung von EU-Grenzwerten jahrelang schlicht ignoriert wurde. Dann hat die Staatsregierung Zuständigkeit in größeren Städten auf die betroffenen Kommunen verlagert. 

In der Stadtratsdebatte am Mittwoch machte Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) deutlich,  dass die jetzt getroffene Regelung auf einen Vergleich mit den Klägern Verkehrsclub Deutschland (VCD) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) beruht. Der Kompromiss soll vermeiden, dass die Stadt von einem Gericht zu noch drastischeren Maßnahmen beim Diesel-Fahrverbot gezwungen wird.  

Die Landshuter Allee in Neuhausen ist seit Jahren bundesweit Spitzenreiter bei der Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2). Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt. 2021 waren es dort 51 Mikrogramm. Maßnahmen wie die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h oder die Ausstattung mit Luftreinigern hat keine Wirkung erzielt. Insgesamt sind am Mittleren Ring vier Stellen betroffen, an welchen die Grenzwerte regelmäßig übertroffen werden. 

Das ist der Stufenplan für die Diesel-Fahrverbote

Ab 1. Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Plakette der Stufe 4 oder schlechter nicht mehr in die um den Ring erweiterte Umweltzone fahren. Ab 1. Oktober 2023 gilt das Fahrverbot auch für Stufe  5. In diesen beiden Stufen gilt das Diesel-Fahrverbot nicht für Anwohner, Lieferverkehr oder Handwerker mit Parkausweis. Auch Fälle mit besonderen Härten (familiär, gesundheitlich und beruflich) können Ausnahmen in Anspruch nehmen. 

Wenn am 1. April 2024 die Grenzwerte immer noch überschritten werden, dann wird das Fahrverbot noch einmal verschärft. Das heißt, wer mit den betroffenen Diesel-Fahrzeugen in die Umweltzone will, muss beim Kreisverwaltungsreferat eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

So viel kostet das Bußgeld

Wer in die Umweltzone fährt, das aber gemäß der Abgasnorm nicht darf und kontrolliert wird, muss 100 Euro Bußgeld bezahlen, dazu kommen Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro.