Zu drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung hat am 27. Oktober 2022 das Oberlandesgericht München den Gastronomen und ehemalige Fernsehkoch Alfons Schuhbeck verurteilt. 

Alfons Schuhbeck im Prozess "Ingwer" Landgericht München am Tag der Urteilsverkündung
Alfons Schuhbeck im Prozess “Ingwer” am Landgericht München am Tag der Urteilsverkündung, Foto Imago / Sven Simon

Der Münchner Gastronom und Fernsehkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte ihn am 27. Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung. Der Mitangeklagte, ein IT-Spezialist, der die Kassensoftware manipuliert hatte, bekam ein Jahr auf Bewährung. 

Es ging um mindestens 2,3 Millionen Euro Steuern, die der Star-Koch in den Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben am Platzl, am Staat vorbei geschleust hat. Geholfen hat ihm dabei ein IT-Spezialist, der die Kassensoftware so programmiert hatte, dass dass Einnahmen nicht verbucht wurden. Als dieser zu Prozessbeginn ein Geständnis ablegte, hat auch Schuhbeck seine Schuld zugegeben. 

Schuhbeck leiste keine Wiedergutmachung 

Von “hoher krimineller Energie” hat Richterin Andrea Wagner während der Urteilsverkündung gesprochen. Es sei Steuer über einen langen Zeitraum und erheblichen Umfang hinterzogen worden, so die Richterin. Erschwerend komme dazu, dass der Gastronom keinerlei Wiedergutmachung des Schadens geleistet habe. 

Am Vormittag am Tag der Urteilsverkündung war ein Investor abgesprungen, der die Steuerschulden übernehmen wollte. Nach dem Zerplatzen dieses letzten Hoffnungsballons auf die Aussicht einer Bewährungsstrafe, die seine Verteidiger gefordert hatten, wirkte der ehemalige Schuhbeck sehr geknickt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate gefordert und begründete das mit mit dem professionellen Vorgehen nach Plan bei einer sehr schweren Steuerhinterziehung. 

Schuhbeck wird seine Freiheitsstrafe in der Strafvollzugsanstalt Landsberg am Lech absitzen müssen, die für Ersttäter mit einem Strafmaß von neun Monaten bis zu sechs Jahren zuständig ist.