Zwölf getunte Autos hat die Polizei bei einem Tuning-Treffen am Sonntag auf einem Parkplatz in München-Pasing aus dem Verkehr gezogen. Außerdem hagelte es für 90 Fahrzeuge Bußgeldbescheide wegen zu schnellem Fahren.

Polizei Blaulicht
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Die Tuningszene nutzte am 17. April 2016 das erstmals auf einem Parkplatz eines Großmarktes stattfindende Treffen, um die neuesten Umbauten und Tuningtrends vorzuführen. Ein Trend der schon seit einigen Jahren anhält, ist die vorsätzliche Erhöhung des Lärmpegels. Dieses kann durch einfach technische Veränderungen erreicht werden und ist auch von Laien durchführbar. Beispielsweise war für die Erhöhung des Fahrzeuggeräusches bei einigen Fahrzeugen die Kombination aus offenem Sportluftfilter und einer Sportauspuffanlage. Diese technischen Veränderungen werden in der Regel nicht bei einer Technischen Überwachungsorganisation vorgeführt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Daher führt diese Kombination zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Bei einem anderen Fahrzeug war der Katalysator fachmännisch entfernt worden, um dadurch einen lauteren Klang der Auspuffanlage zu erhalten. Diese Manipulation stellt nicht nur das Erlöschen der Betriebserlaubnis dar, sondern zudem ein Vergehen nach der Abgabenordnung (Steuer). An einem Fahrzeug waren rote Händlerkennzeichen eines namenhaften Autohauses angebracht, obwohl es über eine gültige amtliche Zulassung verfügt. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass die eigentlichen Kennzeichen entfernt wurden, um den neuen auf ca. 400 PS leistungsgesteigerten Motor, welcher noch nicht bei einer technischen Überwachungsorganisation vorgeführt und überprüft wurde, bei dem Treffen vorzuführen.

Insgesamt wurden zwölf Fahrzeuge durch örtliche Abschleppunternehmen in die Verwahrstelle der Polizei zur Erstellung eines technischen Gutachtens geschleppt.
Die Fahrzeuge waren technisch derart verändert, dass ein weiterer Betrieb auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht gestattet werden konnte.

Bei Geschwindigkeitsmessungen im Umfeld des Tuning-Treffens konnten im Ergebnis über 90 Geschwindigkeitsübertretungen in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr festgehalten werden. Die festgestellte Spitzengeschwindigkeit betrug hier 109 km/h bei erlaubten 50 km/h.

Neben Bußgeldern wegen den technischen Veränderungen an den Fahrzeugen, haben die Fahrzeugführer die Abschleppkosten sowie die Kosten für die technischen Gutachten zu begleichen. Die Münchner Verkehrspolizei wird auch zukünftig technisch veränderte Fahrzeuge im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.