Die Münchner S-Bahn wird am 28. April 2022 50 Jahre alt. Deshalb hat der Münchner Verkehrsverbund (MVV) ein Jubiläumsticket aufgelegt. Von heute bis zum 27. April 2023 fahren Geburtstagskinder im MVV-Gesamtnetz kostenlos.

50 Jahre S-Bahn München
50 Jahre S-Bahn München – Schon 1970 durften die Züge der S-Bahn bei oberirdischen Pendelfahrten ausprobiert werden, um über die Farbgebung abzustimmen.

Quelle Foto Deutsche Bahn, S-Bahn München, Claus-Jürgen Schulze

Gemeinsam mit dem MVV, der am 28. Mai 1972 an den Start ging, feiert auch die S-Bahn München in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Am 28. April 1972 starteten die ersten Pendelfahrten auf der S-Bahn-Stammstrecke zwischen Ostbahnhof und Pasing. Und auch die Münchner U-Bahn, die schon ein paar Monate länger, nämlich seit Oktober 1971, unterwegs ist und deren Feier im vergangenen Jahr eher kleiner ausfallen musste, feiert Jubiläum.

An ihrem Geburtstag fahren die Fahrgäste im MVV-Raum deshalb mit dem MVV-Jubiläumsticket kostenfrei. Das Ticket gilt im Zeitraum von Donnerstag, 28. April 2022, bis einschließlich Donnerstag, 27. April 2023, für Personen ab dem vollendenten sechsten Lebensjahr an ihrem eigenen Geburtstag von 0 Uhr bis 24 Uhr. Es ist im gesamten MVV-Netz in allen Verbundverkehrsmitteln gültig.

Abonnentinnen und Abonnenten von IsarCard, IsarCard9Uhr, IsarCard65, IsarCard60Übergang, IsarCardSchule I/II, IsarCardAusbildung und IsarCardJob sowie der IsarCard Semester profitieren zusätzlich: Sie dürfen mit dem MVV-Jubiläumsticket an ihrem Geburtstag eine Person kostenfrei mitnehmen.

Das MVV-Jubiläumsticket kann nach dem Eintragen des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums sowie der Angabe, ob ein gültiges Abonnement vorhanden ist, ausschließlich online unter www.mvv-muenchen.de/jubilaeum heruntergeladen werden.

Bei Kontrollen ist das Ticket als Ausdruck oder als PDF-Datei auf einem mobilen Medium zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Identifikation und – bei Mitnahme einer weiteren Person – dem vorhandenen Abonnement vorzuzeigen. Personen vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können den Nachweis des Geburtstages auch auf andere Art erbringen.

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