Die Polizei sucht mit einer Fotofahndung nach einem Maßkrugschläger, der am 24.9.2022 im Hofbräu Festzelt einem 23-jährigem Australier einen Maßkrug mit voller Wucht auf den Kopf schlug. Auch seine zwei Komplizen werden gesucht, die mit der Faust zugeschlagen haben.

Fotofahndung Maßkrugschläger Oktoberfest München
Fotofahndung Maßkrugschläger Oktoberfest München, Quelle Foto Polizei München

Am Samstag, 24. September 2022, gegen 20 Uhr, kam es zunächst zu einer anfänglichen verbalen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe australischer und britischer Touristen und einer bislang unbekannten Gruppe im Hofbräu-Festzelt auf dem Oktoberfest in München.

Im weiteren Verlauf wurde eine 25-jährige Australierin aus der ersten Gruppe mit Bier überschüttet und sie ging auf den vermutlichen Verursacher los. Daraus entstand in der Folge ein Gerangel mit mehreren Beteiligten, unter anderem einer 22-jährigen Britin. Der spätere Geschädigte, ein 23-jähriger Australier versuchte, die 22-Jährige wegzuziehen. Dabei wurde er von hinten mit Faustschlägen gegen den Kopf von einem unbekannten Täter zu Boden gebracht und dort von einem zweiten unbekannten Täter getreten.

Zeitgleich kam ein dritter Täter hinzu, der mit voller Wucht dem immer noch am Boden liegenden 23-jährigen Geschädigten einen Maßkrug auf den Kopf schlug. Unmittelbar nach diesem Schlag verließen die drei Täter das Festzelt und konnten unerkannt entkommen. Der Geschädigte wurde zur Behandlung mehrerer Kopfplatzwunden in ein Krankenhaus verbracht. Auf Grund umfangreicher Ermittlungen vor Ort konnte Bildmaterial der Tatverdächtigen gesichert werden.

Die Staatsanwaltschaft München I erwirkte einen Beschluss über das Amtsgericht München für eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen. Das Bildmaterial kann nun unter folgendem Link: Die Bayerische Polizei – Gefährliche Körperverletzung durch Maßkrugschlag – Bild von drei Tatverdächtigen (bayern.de) eingesehen werden.

Zeugen werden gebeten, sich entweder an das Kommissariat 24 (Körperverletzungsdelikte) oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.