Ab Montag, 27. April 2020, gilt in München zur Verringerung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus die Maskenpflicht in S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. 

Piktogramme an den Türen weisen auf die Maskenpflicht wegen Corona in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der MVG in München hin
Piktogramme an den Türen weisen auf die Maskenpflicht wegen Corona in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der MVG in München hin
Quelle Foto SWM/MVG

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) weist ihre Fahrgäste darauf hin,  dass alle Fahrgäste ab Montag, 27. April, ihren Mund und ihre Nase bedecken müssen, wenn Sie mit Bussen und Bahnen sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen unterwegs sind. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbst genähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt.Die Maske soll einen weiteren Beitrag dazu leisten, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Träger schützen vor allem andere vor einer möglichen Infektion. Das heißt, wenn alle eine Maske nutzen, sind alle besser geschützt.

Ein Logo an allen Fahrzeugtüren weist mit einem Masken-Symbol (Foto oben) auf die Plicht zum Tragen einer Schutzmaske hin. Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden angesprochen und auf die Tragepflicht hingewiesen. Die Polizei überwacht die Verpflichtung. Gemäß dem Bußgeldkatalog des Bayerischen Gesundheitsministerium kann bei Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängt werden. 

Nach wie vor gilt  aber, dass die Bedeckung von Mund und Nase nicht das Abstandsgebot ersetzt, sondern eine ergänzende Maßnahme darstellt. Die Kundinnen und Kunden werden daher gebeten, weiterhin Abstand zu anderen Fahrgästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MVG zu halten, alle Türen zum Ein- und Ausstieg zu nutzen, nach Möglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeit zu fahren und unnötige Fahrten zu vermeiden. Ferner sollten alle Fahrgäste die persönlichen Hygienemaßnahmen einhalten und in diesen Zeiten noch mehr Rücksicht auf andere Fahrgäste nehmen.

Die MVG weist vorsorglich darauf hin, dass die Fahrerinnen und Fahrer von U-Bahn, Tram und Bus nicht verpflichtet sind, im Fahrerstand der Fahrzeuge eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch ihren Arbeitsplatz in den Kabinen der Züge sowie die Sperrung der ersten Bustür kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz sind gewährleistet.

Mehr Züge und Busse im Einsatz

Die MVG fährt nach wie vor nahezu das vollständige Fahrplanprogramm, damit die Fahrgäste Platz haben, und damit wo immer möglich Abstand halten können. Ab Montag, 27. April 2020 entspricht der Leistungsumfang zwischen 95 und 98 Prozent des regulären Angebots. Geplant ist, dass die U3 in den Hauptverkehrszeiten wieder durchgängig im regulären 5-Minuten-Takt fährt. Züge der Tramlinie 29 verstärken, zunächst in den Hauptverkehrszeiten, die Linien 18 und 19 zwischen Willibaldplatz und Sendlinger Tor. Weiterhin gilt: Die U4 fährt wie bisher im 10-Minuten-Takt, aber mit verlängerten Zügen. Die Verstärkerlinie U7 verkehrt weiter verkürzt im Abschnitt zwischen Sendlinger Tor und Rotkreuzplatz. Die Samstagslinie U8 (zum Olympiazentrum) pausiert.

Türen gehen automatisch auf

Für alle drei MVG-Verkehrsmittel gilt: Die Türen der Fahrzeuge werden – soweit technisch möglich – automatisch geöffnet, so dass die Fahrgäste den Türtaster nicht selber betätigen müssen und die Fahrzeuge besser durchlüftet werden. Dies trifft auf nahezu alle Tramzüge, die neuen U-Bahnen (Typ C1 und C2) und fast alle Busse zu. Die erste Bustür bleibt jedoch grundsätzlich für den Ein- und Ausstieg gesperrt, um den Abstand zwischen Fahrgästen und Fahrern zu vergrößern. Sie wird aber unabhängig davon zur Belüftung des Busses ebenfalls regelmäßig geöffnet. Zusätzlich werden Fahrgäste gebeten, wo immer möglich, die Fenster der Fahrzeuge offen zu halten, um eine Durchlüftung zu ermöglichen. 

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