Reinen Tisch wollte ein 39-Jähriger machen, als er nach längerer Zeit im Ausland nach München zurückkam. Im Gepäck hatte er zwei Haftbefehle und zwölf Aufenthaltsermittlungen. Da er die Geldstrafen nicht zahlen konnte, muss er nun 61 Tage hinter Gitter.

Symbolbild Quelle Bundespolizei München
Symbolbild – Quelle Bundespolizei München

Am Mittwochmorgen, 6. März 2024, kam ein 39-jähriger Mann aus Ostfriesland auf die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof in München. Er gab an, dass gegen ihn ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl vorliegen würde. Eine Überprüfung ergab dann aber, dass er damit stark untertrieben hatte.

Als die Beamten sein Angaben überprüften, staunten sie nicht schlecht als sich herausstellte, dass neben zwei Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Aurich auch zwölf Aufenthaltsermittlungen gegen den Deutschen vorliegen.

In einem Fall wurde der Mann wegen Betruges zu 2.679 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verurteilt. Im zweiten Fall erging ein Urteil wegen Erschleichens von Leistungen mit eine Geldstrafe von 477 Euro, ersatzweise 19 Tage Ersatzhaft.

Die Gesamtstrafe beläuft sich somit auf 3156 Euro oder 61 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten leiteten seinen aktuellen Aufenthaltsort für die nächsten Monate an die suchenden Stellen weiter.