Der letzte Schneefall in München liegt lange zurück. Kein Wunder, dass es hakte, als am 6. Januar in der Landeshauptstadt einmal mehr als eine Flocke gefallen war. In den Stadtbezirken außerhalb des Mittleren Rings war auffällig, dass auch noch am Nachmittag viele Gehwege nicht geräumt und gestreut waren. Jetzt hat das Baureferat der Stadt München die Hausbesitzer auf die Räumpflicht aufmerksam gemacht. 

Räumpflicht wird vernachlässigt
Auch vor Gewerbegrundstücken wurde vielerorts in München die Räumpflicht vernachlässigt

Innerhalb des Mittleren Rings im sogenannten Vollanschlussgebiet übernimmt die Stadt München das Schneeräumen. Für die Reinigung zahlen die Hauseigentümer eine Gebühr. In den Außenbezirken unterliegen sie dagegen der Räumpflicht. Wenn es in der Nacht geschneit hat, dann muss an Feiertagen bis 8 Uhr morgens der Gehweg geräumt und gestreut werden, um die Verkehrssicherheit sicher zu stellen. 

Wenn es das erste Mal im Winter in der Stadt schneit, ist immer wieder zu beobachten, dass viele der Eigentümer ihrer Räumpflicht nicht oder nur sehr verspätet nachkommen. Das Baureferat der Stadt, das auch für die Straßenreinigung zuständig ist, musste nun wieder einmal die Eigentümer auf die Räumpflicht aufmerksam machen.

Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an.

Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste zum Schneeräumen verpflichten. Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Dabei weist das Baureferat darauf hin, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.

Zum Schutz der Umwelt ist übrigens das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. 

Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?
Unter www.muenchen.de/winterdienst kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen. Sie enthält eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn die eigene Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse „F“ fällt, sind Anlieger selbst wie oben beschrieben verantwortlich.

Weitere Informationen
Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung gibt es im Internet unter www.muenchen.de/winterdienstBei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Winterdienst kann man sich während der Bürozeiten an die Service-Telefonnummer 233-61201 des Baureferates wenden.