Absturz einer Drohne am Olympiaturm München: Pilot wusste nichts vom Flugverbot im Olympiapark

Ein Drohnenpilot wollte am Mittwoch Aufnahmen von außen vom Drehrestaurant im Olympiaturm machen. Dabei flog die Drohne gegen die Außenscheibe und stürzte ab. Das Fluggerät schlug etwa zehn Meter von einer Familie mit zwei Kindern entfernt am Boden ein. Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung im Flugverkehr.

Olympiaturm im Olympiapark München
Olympiaturm im Olympiapark München

(Update 17.11.2016) Der Pilot der Drohne, die gegen den Olympiaturm geflogen ist und abstürzte, hat bei seiner Vernehmung bei der Verkehrspolizei ausgesagt, dass er vom Verbot für Modellflüge im Olympiapark nichts gewusst habe. Er habe keine Verbotsschilder gesehen. Nach Angaben der Olympiapark GmbH und der Feststellung der eingesetzten Polizeibeamten, ist aber eine ausreichende und gut wahrnehmbare Beschilderung über das Flugverbot im Olympiapark vorhanden. 

Aufgrund des in den Medien veröffentlichten Zeugenaufrufs meldete sich die Mutter der gesuchten Familie, die sich zum Zeitpunkt des Absturzes der Drohne in unmittelbarer Nähe aufgehalten hatte. Nach Angaben der Frau, schlug die Drohne etwa 10 Meter neben der vierköpfigen Familie ein. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt.

(15.11.2016) Am Sonntag, 30. Oktober 2016, gegen 15 Uhr, bemerkte ein Angestellter des Drehrestaurants vom Olympiaturm, wie eine Drohne gegen die Außenscheibe flog und aus einer Höhe von 181 Metern abstürzte. Die 1,7 Kilogramm schwere Drohne stürzte unkontrolliert zu Boden und schlug in einer Entfernung von etwa zehn Metern neben einer Familie mit zwei Kindern am Boden ein. Im näheren Umfeld des Olympiaturms befanden sich weitere 400 Besucher. Durch Beschäftigte der Olympiapark GmbH konnte der Drohnenpilot ausfindig gemacht werden. Seine Personalien wurden festgestellt und die Drohne wurde einbehalten.

Nach der Anzeigenaufnahme bei der zuständigen Polizeiinspektion übernahm die Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsunfallaufnahme die weitere Sachbearbeitung. Eine Sichtung des sichergestellten Speichermediums der Drohne ergab eine Vielzahl von Flügen am Tattag über dem Olympiagelände. Offensichtlich hatte der Drohnenführer versucht, mit der Kamera Aufnahmen vom Innenraum des Drehrestaurants zu fertigen. Auf dem Olympiagelände gilt laut der dortigen Freianlagenordnung ein generelles Verbot für den Betrieb von motorisierten Flugmodellen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I und der Regierung von Oberbayern, sind die Verstöße zur Anzeige zu bringen. Die Drohne wurde von der Polizei beschlagnahmt. Gegen den 36-jährigen Drohnenlenker wird nun unter anderem wegen Gefährdung im Luftverkehr ermittelt. Die Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Zeugenaufruf:

Personen, insbesondere die Familie mit den beiden Kindern, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Unfallkommando, Tel. 089/62163322, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.