Ein Fahrschüler ist am Mittwoch in München-Pasing bei einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen worden, weil er vor der Fahrstunde einen Joint geraucht hat.

Polizeiauto München 3

 

Am Mittwoch, 8. Oktober 2015, um 09:25 Uhr, fuhr ein Fahrschulauto die Planegger Straße in München-Pasing. Der VW Golf war mit dem Fahrschüler und dem Fahrlehrer besetzt. Sie führten eine praktische Übungsstunde durch. Eine Zivilstreife der Münchner Polizei hielt das Fahrzeug an und führte eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Der 20-jährige Fahrschüler aus Neuried äußerte gegenüber den Beamten, dass er am Vorabend einen Joint geraucht hat. Er willigte in einen freiwilligen Drogentest ein. Dieser ergab, dass sich noch Wirkstoffe im Körper des Fahrschülers befanden. Daraufhin wurde die Ausbildungsstunde beendet und der Fahrschüler musste sich einer Blutentnahme unterziehen.

Der Fahrlehrer hat den vorangegangenen Marihuana-Konsum seines Schülers nicht bemerkt. Er wurde bezüglich auffälligen Fahrschülern sensibilisiert. Abschließend gab der Fahrschüler im folgenden Gespräch an, dass er noch eine Restmenge Betäubungsmittel zu Hause habe. Diese konnte im Anschluss von den eingesetzten Beamten an der Wohnadresse des Fahrschülers beschlagnahmt werden.

Bezüglich des Verkehrsverstoßes sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot vor. Die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall informiert. Es wird geprüft, ob der 20-Jährige charakterlich für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, beziehungsweise ob und wann der Fahrschüler seine Übungsstunden fortsetzen darf. Bezüglich des Vergehens „Besitz von Betäubungsmitteln“ erwartet den Fahrschüler ein Strafverfahren, über welches das zuständige Amtsgericht urteilt.

Die Münchner Polizei weißt darauf hin, dass Drogen im Straßenverkehr als Unfallursache immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen führen. Die Münchner Polizei wird deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin gezielt Verkehrskontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.