In der Fußgängerzone der Altstadt und am Viktualienmarkt in München ist an Silvester und Neujahr das Abbrennen von Feuerwerken verboten. Innerhalb des Mittleren Rings dürfen keine Böller gezündet werden. 

Silvester Feuerwerk von Marienplatz bis Stachus verboten
Silvester Feuerwerk von Marienplatz bis Stachus verboten

In München tritt an Silvester in der Altstadt ein Verbot von Silvester-Feuerwerken in Kraft. Betroffen ist die Fußgängerzone vom Marienplatz bis zum Stachus. Außerdem dürfen am Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Innerhalb des Mittleren Rings dürfen keine Knallkörper, wie Silvesterknaller oder Böller, abgebrannt werden. Wie auch schon in der Vergangenheit, sind Feuerwerkskörper auch im Umfeld von Schloss Nymphenburg verboten. 

Feuerwerksverbotszone München
Feuerwerksverbotszone München

Zum Jahreswechsel gibt es ein komplettes Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone. Grundlage ist eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München. Von Dienstag, 31. Dezember 2019, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 2 Uhr, sind das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone untersagt. Das Gebiet umfasst den Marienplatz und Abschnitte der angrenzenden Straßen, außerdem Kaufinger Straße, Neuhauser Straße und Karlsplatz/Stachus.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle erklärt hierzu: „Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden kann. Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren in den vergangenen Jahren leider keine Seltenheit. Dieser konkreten Gefahr für öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit soll das Feuerwerksverbot entgegenwirken.“

Der Stadtrat hat außerdem beschlossen, auch den Viktualienmarkt in die Verbotszone mit einzubeziehen. Damit sollen mögliche Brandschäden an den Marktständen vermieden werden. 

In der Altstadt-Fußgängerzone weisen zum Jahreswechsel rund 55 Schilder mit Verbotspiktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten! / Fireworks prohibited!“ auf die Regelung hin (siehe Foto). Die Polizei ist für den Vollzug des Feuerwerksverbots zuständig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt wird die Polizei bei der Überwachung des Verbots unterstützen. Das Feuerwerksverbot wird auch auf den digitalen Infoscreens im öffentlichen Nahverkehr
kommuniziert. Vom Mitführverbot ausgenommen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die Pyrotechnik mit sich führen, um diese in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone zu transportieren.

Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings

Außerdem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31. Dezember 2019 und am gesamten 1. Januar 2020 in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt. Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss von Ende Juli – mit dem Ziel, mäßigenden Einfluss auf die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Müll ausüben zu können. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein.

Das Kreisverwaltungsreferat weist darauf hin, dass damit sind die geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschöpft. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet besteht derzeit nicht.

Die Regelungen und Geltungsbereiche des kompletten Feuerwerksverbots in der Altstadt-Fußgängerzone und des Böllerverbots in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings wurden vom Kreisverwaltungsreferat nach Stadtratsbeschluss ausgearbeitet und in zwei Allgemeinverfügungen bekanntgegeben.

Kein Feuerwerk in Schloss Nymphenburg 

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb in München jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen rund um das Schloss Nymphenburg. 

Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht.