Sei dem 1. Februar 2023, gilt in München ein Dieselfahrverbot für die Abgasnorm 4 oder schlechter. Die bestehende Umweltzone in der Landeshauptstadt wird um den Mittleren Ring erweitert. Hier ein Überblick über die Regeln und Ausnahmen.

Dieselfahrverbot München
Dieses Schild wurde vor Einführung des Dieselfahrverbots am 1.2.2023 aufgenommen

(Update 1.8.2023) Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung eine vorübergehende Aussetzung der ursprünglich zum 1. Oktober 2023 vorgesehenen Stufe 2 des Dieselfahrverbots sowie die Aufhebung der ursprünglich zum 1. April 2024 angedachten Stufe 3 beschlossen. Dies bedeutet, dass das bestehende Dieselfahrverbot für Kfz der Euronormen 4/IV und schlechter auf und innerhalb des Mittleren Rings vorerst nicht für Kfz der Euronorm 5/V verschärft wird. Eine endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der zweiten Stufe ist auf Basis der Jahresmittelwerte des Jahres 2023 und des umfassenden fachgutachterlichen Gutachtens mit belastbaren Prognosewerten für die Jahre 2024 bis 2026 für den Mai 2024 geplant.


(Erstmeldung 31.1.2023) Nachdem die Bayerische Staatsregierung 2021 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Städte über 100.000 Einwohner auf diese abgewälzt hat, war nun die Stadt München am Zug. Um millionenschwere EU-Strafzahlungen zu vermeiden, hat der Stadtrat in München 2022 durchgreifende Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört die Erweiterung der bestehenden Umweltzone auch auf den Mittleren Ring.

Landshuter Allee nach wie vor bundesweit Spitzenreiter 

Auch im Jahr 2022 wurden an verschiedenen Stellen am Mittleren Ring in München der seit 2010 geltende Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 μg/m³ überschritten. Die mit Abstand höchste Belastung im gesamten Bundesgebiet wurde weiterhin an der vom Landesamt für Umwelt betriebenen LÜB-Station an der Landshuter Allee gemessen. Dort wurde eine Überschreitung von über 20 Prozent gemessen. Dies ist zwar ein Rückgang von 2 µg/m³ gegenüber 2021, liegt aber noch immer bei 49 µg/m³ im Jahresmittel. An der Tegernseer Landstraße wurde wie 2021 auch 2022 ein Wert von 43 μg/m³ im Jahresmittel gemessen.

Erste Stufe ab dem 1. Februar

Am 1. Februar startet nun die erste Stufe des Planes.  Dabei wird die bestehende Umweltzone um den Mittleren Ring erweitert und in dieser neuen Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel Euro 4/IV und schlechter angeordnet. Liefer- und Anwohnerverkehr sind ausgenommen. Als Anwohner gelten Personen die ihren ersten Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in der Umweltzohne haben. Voraussetzung ohne Ausnahmegenehmigung ist eine grüne Plakette. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen für Handwerksbetriebe, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung und pflegerische Dienste. 

Zweite und dritte Stufe ausgesetzt

Ab dem 1. Oktober sollte eine zweite Stufe in Kraft treten, mit denen die Maßnahmen verschärft worden wären. Der Münchner Stadtrat hat beschlossen, diese Stufe nicht einzuführen, da sich die Schadstoffbelastung verbessert hat. 

Folgende Ausnahmen gibt es:

  • Diesel Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen (siehe unten)
  • Einsatzkräfte (Krankenwagen, Polizei, etc.)
  • Anwohnerinnen und Anwohner im Lieferverkehr (in Stufe 1 und 2)
  • Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr (in Stufe 1 und 2)
  • Zu- und Abfahrt für Linienverkehr zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) (in Stufe 1 und 2)
  • Medizinische Notfälle
  • Bestattungsfahrzeuge
  • Kfz mit Münchner Handwerker-Parkausweis
  • Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen

Einzelne Ausnahmen können beantragt werden:

Antragsberechtigt sind zum Beispiel Fahrten zur/für:

  • Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
  • Behebung Gebäudeschäden
  • Sozial und pflegerische Hilfsdienste
  • Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern 

Oder auch Fahrzeuge für folgende Zwecke:

  • Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringer Fahrleistung
  • Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte
  • Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche
  • Schichtdienstleistende und weitere Personen, für Fahrten zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit und denen das Ausweichen auf den ÖPNV nicht möglich/zumutbar ist
  • Private Härtefälle
  • Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
  • Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik

Die Einzelausnahmen müssen beim Kreisverwaltungsreferat beantragt werden (Anfragen über Telefon: 089-233 96090 oder E-Mail: ausnahmeumweltzone.kvr@muenchen.de).

Wie wird das Einhalten des Diesel-Fahrverbotes kontrolliert?

Das Diesel-Fahrverbot wird im Rahmen der üblichen Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr von der Polizei vorgenommen. Ergänzend dazu wird die kommunale Verkehrsüberwachung bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs sowie im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen die Vorgaben der erweiterten Umweltzone prüfen.

Für die Kontrollen sind Aktionstage beziehungsweise Aktionswochen vorgesehen, bei denen gezielt die Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone kontrolliert wird. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der Vergabe von Anwohner-Parklizenzen die Abgasnorm geprüft.

Was kostet ein Verstoß gegen das Dieselfahrverbot?

Der Verstoß gegen das Dieselfahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Zuzüglich Gebühren und Auslagen sind Kosten in Höhe von 128,50 Euro zu erwarten. Es gibt keinen Punkteeintrag im Zentralregister.