Ein 18-Jähriger in Security-Kleidung und mit Schlagstock, Schreckschusspistole und einem Kampfhund war an Silvester im Hauptbahnhof aufgefallen ist, nachdem sein Kampfhund einen 22-jährigen Nigerianer gebissen hatte. Der Mann wurde am 1. Februar 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und illegalem Besitz einer Schusswaffe festgenommen.

Kampfhund Joker Quelle Foto Bundespolizei
Kampfhund Joker
Quelle Foto Bundespolizei

Am 31. Dezember 2016 war die Bundespolizei gegen 2:30 Uhr zu einem Vorfall ins Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes gerufen worden. Dabei soll ein Diensthund eines DB-Sicherheitsmitarbeiters einem 22-jährigen Nigerianer in den Arm gebissen haben. Der Führer des angeblichen Diensthundes, ein 18-Jähriger aus dem Schwarzwald wurde typischer Bekleidung des Bahn-Sicherheitsdienstes angetroffen. Zudem trug er an einem Einsatzgürtel diverse Einsatzmittel wie Handschellen und Schlagstock. Die Beamten der Bundespolizei gingen davon aus, dass er einer Kontrolltätigkeit nachging und es sich um tatsächlich um einen Diensthund handelte.

Weitergehende Ermittlungen ergaben aber , dass der 18-Jährige zurückliegend zwar bei einem Sicherheitsunternehmen tätig war; dieses Arbeitsverhältnis jedoch bereits Mitte Oktober beendet worden war. Am Morgen des 1. Februar 2017 befand sich der 18-Jährige zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung vom 31. Dezember bei der Bundespolizei. Er erschien dabei in Kleidung von Sicherheitsmitarbeitern und gab an, für ein Münchner Sicherheitsunternehmen tätig zu sein. Zum Vorfall selbst verweigerte er die Aussage.

Entgegen einer Vereinbarung, bis Mittag einen Arbeitsvertrag vorzulegen, erschien der 18-Jährige nicht mehr. Weitere Recherchen ergaben dann, dass er Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführt, ohne von einem Unternehmen dazu beauftragt worden zu sein. Zudem wurde bekannt, dass sein Hund nicht den für diese Rasse in Bayern notwendigen Wesenstest abgelegt hat. Da er zuvor noch angegeben hatte, die Stadt verlassen zu wollen, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Bei dem Hund, den der 18-Jährige  am 31. Dezember mitgeführt hatte, handelte es sich um einen sogenannten Kampfhund der Rasse Dogo Canario, mit einer Schulterhöhe von ca. 60 Zentimeter und einem Gewicht von rund 54 Kilogramm. Unter Hinzuziehung von Diensthundeführern der Bundespolizei wurde der 18-Jährige in einem Hotel in Hauptbahnhofnähe aufgesucht. Als er in der Hotellobby festgenommen wurde, führte er den Hund mit sich. Dabei war dieser nur unzureichend mit einem zu locker befestigtem Beißkorb gesichert.

Bei der Festnahme wurden dann auch das Tier sowie die Kleidungsgegenstände und diverse Einsatzmittel, darunter Handschellen, Pfefferspray, Handschuhe, Einsatzgürtel und Teleskopschlagstock mit Holster sowie eine Schreckschusswaffe mit 15 Schuss Munition beschlagnahmt. Der Hund in das Tierheim München gebracht. Dabei stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter dort den Hund mit dem Namen Joker bereits kannten. Der Hund der Rasse Dogo Canario war bereits am 22. September und 11. Oktober letzten Jahres im Münchner Tierheim untergebracht.

Im ersten Fall war der Hund von der Polizei in einem Hotelzimmer aufgegriffen worden. Joker war über Stunden allein, winselte erbärmlich und hatte das Hotelzimmer bereits verwüstet. Unter der Hoteltüre floss Hundeurin heraus. Im Oktober musste der 18-Jährige dann wegen Fernbleibens einer Hauptverhandlung im Schwarzwald für einige Tage in Untersuchungshaft, was dem Hund wieder einen Besuch im Tierheim verschaffte.

Die Haltung der Rasse Dogo Canario unterliegt in Bayern der Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Er wird in der Kategorie 2 geführt. Danach können Gemeinden Haltern dieser Rasse die Möglichkeit eröffnen, mittels eines Gutachtens glaubhaft zu machen, dass der Hund die ihm grundsätzlich unterstellten Eigenschaften eines Kampfhundes nicht besitzt.