Der Winter ist in München  angekommen. Jährlich wiederholt sich dann die Frage, wer für das Räumen und Streuen der Wege verantwortlich ist. Grob gesagt: Innerhalb des Mittleren Rings die Stadt München und außerhalb die Grundstückseigentümer. 

Vollanschlussgebiet (rot) München, Räumpflicht und Streupflicht im Winter
Vollanschlussgebiet (rot) München, Räumpflicht und Streupflicht im Winter

Schnee, Frost, Glätte – der Winter hat München jetzt fest im Griff. Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer können dazu ihre Mieter oder Hausmeisterdienste verpflichten.

Diese gesetzliche Pflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein. Zum Schutz der Umwelt ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material auf den Gehwegen im Münchner Stadtgebiet verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Hauseigentümer haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

Übrigens: Die Einsatzkräfte des städtischen Winterdienstes sowie die beauftragten Fremdfirmen werden regelmäßig in der ordnungsgemäßen Durchführung der Winterdienstarbeiten unterwiesen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass Geh- und Radwege nicht mit Schnee zugeräumt werden dürfen.

Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?

Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. Dafür zahlen die Hausbesitzer in diesem Gebiet Straßenreinigungsgebühren. Unter www.muenchen.de/winterdienst kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen. Sie enthält auch eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn eine Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse „F“ fällt, ist der Anlieger selbst wie oben beschrieben, verantwortlich.

Noch eine Ausnahme gilt: Bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernimmt die Stadt im ganzen Stadtgebiet den Winterdienst.

Insgesamt räumt der städtische Winterdienst des Baureferates der Stadt 2.300 Kilometer Straßen, 930 Kilometer Radewege und 1.550 Kilometer Gehwege. Außerdem werden 9.650 Fußgängerüberwege sowie 2.100 Haltestelle von Bus und Tram von Schnee und Eis befreit. Dazu kommen noch 253 Gefahrenstellen. Das sind zum Beispiel Wege mit starkem Gefälle. Pro Saison werden 27.000 Tonnen Streugut verbraucht, davon 10 Tonnen Salz und 17.000 Tonnen Slitt und Sand.