Am Montag hat die Polizei in München 1.300 Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Infektionsschutzregelungen vorgenommen. Dabei wurden 98 Verstöße angezeigt, 34 wegen Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre. Unter anderem erwischten sie vier junge Leute bei einer Shisha-Party in einem Auto und eine Gruppe Corona-Leugner, die in einer nicht angemeldeten Demo singend durch den Hofgarten vor die Staatskanzlei gezogen sind. 

Gärtnerplatz München Corona Polizeieinsatz
Symbolbild Gärtnerplatz München Corona Polizeieinsatz

Im Zeitraum von 4. bis 5. Januar 2021 morgens gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München, um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Über 1.300 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 98 Verstöße angezeigt. In 34 Fällen ging es um die Ausgangssperre.

Nachdem Shisha-Bars geschlossen sind, dachte sich eine Gruppe von jungen Leuten wohl, dass ein Auto der richtige Rahmen für eine Raucherparty ist. Doch eine Polizeistreife hatte etwas dagegen, dass die Personengruppe aus verschiedenen Haushalten während der Ausgangssperre unterwegs war. Am 5. Januar gegen 1.15 Uhr unterzogen sie die vier Shisha-Raucher im Alter von 18 bis 19 Jahren in München-Ramersdorf einer Kontrolle. Sie erhielten eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung und müssen nun pro Nase mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro rechnen. 

17 Personen wurden außerdem am Montag gegen 10 Uhr angezeigt, als sie im Hofgarten mit Grabkerzen vor die Staatskanzlei zogen und den Gefangenenchor aus „Nabucco“gesungen haben. Die Corona-Leugner hatten die Aktion bereits vorher in den sozialen Medien angekündigt. Von der Polizei wurde dies rechtlich als nicht angezeigte Versammlung gewertet. Deshalb wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Dazu hielten die 17 Personen weder die Mindestabstände ein, noch trugen sie die erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckungen. Alle wurden daraufhin wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.