Mit einem geklauten Quad im Schlepptau wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein Vater und sein Sohn in Münchner Stadtteil Am Hart von der Polizei angehalten. Es stellte sich heraus, dass das Quad gestohlen war. Der wohnsitzlose 41-jährige Vater wanderte gleich hinter Gitter. 

Polizeipressestelle München

Am Sonntag, 8. Aprl 2018, gegen 0.45 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) auf ein Fahrzeuggespann in der Neuherbergstraße in München Am Hart aufmerksam. Mit einem Kleinkraftrad wurde mittels Abschleppseil ein Quad gezogen, welches von einem Jugendlichen gelenkt wurde. Als die beiden Verkehrsteilnehmer einer Kontrolle unterzogen werden sollten, sprang der Jugendliche zunächst vom Quad und lief davon. Er konnte nach kurzer Flucht gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Der 41-jährige Fahrer des Kleinkraftrads gab nach einer Befragung an, dass das Fahrzeug sein eigenes wäre. Das Quad habe er von einem unbekannten Verkäufer erworben. Er habe allerdings keinen Schlüssel, keinen Kaufvertrag und keine Fahrzeugdokumente. Zu dem Jugendlichen, der das Quad lenkte gab er an, dass es sich um seinen 15-jährigen Sohn aus München handelt.

Die Beamten nahmen das Quad daraufhin genauer in Augenschein. Hierbei stellten sie fest, dass die Kabel zum Zündschloss durchtrennt waren und offensichtlich versucht wurde, das Fahrzeug kurz zu schließen. Aufgrund der unschlüssigen Angaben über die Herkunft des Quad bestand der Verdacht eines Diebstahls.

Der 41-Jährige sowie der 15-Jährige wurden zur weiteren Sachbearbeitung auf die Polizeiinspektion 47 gebracht. Nachdem bei dem Vater erheblicher Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass das Quad auf einen 37-Jährigen zugelassen ist. Dieser konnte zur Abklärung der Eigentumsverhältnisse zunächst nicht erreicht werden. Nachdem der 15-Jährige Angaben zur Sache verweigerte, wurde seine Mutter verständigt und dieser an sie übergeben.

Die beiden Fahrzeuge sowie offensichtliches Tatwerkzeug und das beim 41-Jährigen aufgefundene Lenkradschloss des Quad wurden sichergestellt. Nachdem das Kleinkraftrad nicht mit einem gültigen Versicherungskennzeichen geführt wurde und der 41-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurden dementsprechende Anzeigen erstellt.

Nachdem der 41-Jährige über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde er der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Vater und Sohn wurden wegen des gemeinsamen Diebstahls eines Kraftfahrzeugs angezeigt. Am Montag, 9. April 2018 konnte der Halter des Quad erreicht werden. Er gab an, dass dieses vor seiner Hauseingangstür geparkt war und er es weder veräußert noch anderweitig zum Gebrauch herausgegeben habe. Gegen den 41-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.