Seit Einführung der E-Scooter von Juni bis August 2019 wurden von der Polizei schon über 700 betrunkene E-Scooter Fahrer aus dem Verkehr gezogen. In den letzten beiden Tagen wurden zwei Fahrer in der Altststadt in München durch Stürze verletzt. Beide waren deutlich alkoholisiert. 

Symbolbild E-Scooter in München
Symbolbild E-Scooter in München

Mitte Juni wurden E-Scooter auf der Straße zugelassen. Seitdem hat die Münchner Polizei bis zum 19. August 2019 schon über 700 betrunkene Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Manchmal hilft dabei Kommissar Zufall. So auch in den letzten beiden Tagen, als zwei Fahrer stürzten und sich verletzten. Beide hatten bei der Unfallaufnahme eine deutliche Alkoholfahne und wurden zur Blutabnahme mitgenommen. Sie haben eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erhalten. 

Fall 1: 
Am Freitag, 23. August 2019, gegen 3:45 Uhr, fuhr ein 31-jähriger Frankfurter mit einem E-Scooter die Westenriederstraße in der Altstadt in München in westliche Fahrtrichtung. Auf Höhe des Anwesens Westenriederstraße 29 verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte. Beim Sturz verletzte er sich im Gesicht. 

Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme konnte durch die Polizeibeamten deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Aufgrund dieser Alkoholisierung wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Er wurde nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen. 

Fall 2: 
Am Donnerstag, 22. August 2019, 5:20 Uhr, fuhr ein 27-jähriger Münchner mit seinem E-Scooter den Gehweg entlang des Odeonsplatzes in südliche Richtung. Er wollte die Brienner Straße über die Fußgängerfurt überqueren und stürzte hierbei. Die Fahrt und auch der Sturz konnten von Polizeibeamten beobachtet werden. 

Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme konnte beim E-Scooter-Fahrer deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden, aufgrund dessen wurde eine Blutentnahme durchgeführt und danach wurde er entlassen. Ihn erwartet nun auch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. 

Hinweis der Münchner Polizei: 
Da es sich bei den Elektrokleinstfahrzeugen, worunter neben den E-Scootern auch die sogenannten Segways fallen, um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln bezüglich Alkohol und Drogen für Kraftfahrzeuge, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Aber bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.