Nach einem Streit in der Käfer-Wiesnschänke auf dem Oktoberfest in München ist am Sonntag um 1 Uhr ein 33-Jähriger aus Ebersberg mit einem Messer niedergestochen worden. Am Sonntag hat sich eine 33-jährige Millionärsgattin aus Hamburg der Polizei gestellt und die Tat zugegeben. Sie habe sich bedrängt gefühlt, gab sie bei der Vernehmung an. Der Ermittlungsrichter am Münchner Amtsgericht hatte eine Untersuchungshaft wegen Mordversuch abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft München Beschwerde ein. Der Haftbefehl wurde nun am 7. Oktober 2015 vollzogen.

Käfer Wiesnschenke
Rettungsweg neben Käfer Wiesnschänke Oktoberfest München

(Update 8.10.2015) Die Staatsanwaltschaft München hatte Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters am Amtsgericht München eingelegt, der die tatverdächtige Messerstecherin vom Käferzelt laufen gelassen hatte. Das Landgericht München gab nun der Staatsanwaltschaft Recht. Es wurde nun Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Dieser wurde von Beamten des Landeskriminalamtes Hamburg am Mittwoch, 7. Oktober 2015, vollzogen. Die 33-jährige Millionärsgattin wird daher am Donnerstag dem Ermittlungssrichter in Hamburg zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt.

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(Update 24.9.2015) Nach mehreren Medienberichten soll der Auslöser für den Streit eine abfällige Bemerkung der Opfers über den  Ex-Fußballnationalspielers Patrick Owomoyela gewesen sein, der ebenfalls in der Käferschänke feierte. Der Mann aus Ebersberg soll gelästert haben, ob jetzt auch schon Asylanten hier feiern dürften. Nach der Tat soll die Tatverdächtige ausgelassen mit Freunden im P1 weitergefeiert haben. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München glaubte der Version der Frau, dass sie bei ihrer Messerattacke in Notwehr gehandelt habe und lehnte eine Untersuchungshaft wegen Mordversuch ab.

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(Update 21.9.2015) Es war eine 33-jährige Hamburgerin, die mit dem Messer auf den 33-jährigen Ebersberger neben der Käfer-Wiesnschänke eingestochen hat. Am Sonntag ist stellte sich die Täterin in Begleitung ihres Rechtsanwaltes der Polizei, nachdem diese die an dem Streit beteiligten Personen ermittelt hatte. Sie hat dabei die Tat gestanden und gegeben, dass sie sich bedroht gefühlt habe. Die 33-Jährige wird am Montag dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung der Haftfrage vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft München I wird Haftbefehl wegen versuchten Mordes beantragen.

Nach jetzigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass es beim Verlassen des Festzeltes bereits zu einem verbalen Streit zwischen dem Freund des späteren Geschädigten und einer Gruppe kam. Der Streit verlagerte sich dann in den späteren  und es kam neben massiven Beleidigungen auch zu Schubsereien. Hierbei kam der Freund des Geschädigten zu Boden, weshalb der 33-Jährige sich wieder einmischte und dabei von der Täterin mit einem Messerstich im Bauchbereich und einer Schnittverletzung am Hals lebensgefährlich verletzt wurde. Als Grund nannte sie die für sie bedrohliche Situation, die sie letztlich in Panik versetzte. Das in ihrer Handtasche mitgeführte Tatmesser warf sie nach der Tat weg. Der 33-jährige Ebersberger ist inzwischen außer Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt weiter, um den genauen Hergang des Ablaufes der Tat zu rekonstruieren.

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(20.9.2015) Zu der Tat ist es am ersten Wiesn-Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Rettungsgasse neben der Käfer Wiesnschänke gekommen. Zuerst gab es einen Streit zwischen zwei Gruppen im Festzelt. Vor dem Zelt trafen die Beteiligten wieder aufeinander und der 33-jährige Geschädigte kam seinem Freund zu Hilfe, als dieser aus der anderen Gruppe angegangen wurde. Dabei hat der Ebersberger eine Stichverletzung im Oberkörperbereich sowie eine oberflächliche Schnittverletzung am Hals. Wegen dem Stich in die Milz eine musste im Krankenhaus eine Notoperation durchgeführt werden. Nach Auskunft der Ärzte besteht keine Lebensgefahr mehr. Das Opfer ist aber noch auf der Intensivstation.

Die Mordkommission der Münchner Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, da von der Polizei aufgrund des Sachverhaltes von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen wird.