Ein Zufall hat einen 49-jährigen Münchner enttarnt, der zwei Marihuana-Plantagen betrieben hat und außerdem noch zahlreiche illegale Waffen hortete. Eine Webcam hatte automatisch E-Mails aus der Plantage an den Erstkäufer der automatischen Kamera geschickt. Über die IP-Adresse konnte ein 49-jähriger Münchner ausfindig gemacht werden. Bei der Durchsuchung kamen nicht nur die Plantagen sondern auch zahlreiche Waffen und Munition zum Vorschein. 

Polizei München
Polizei München

Bereits im November 2016 hat ein Mann aus Wiesbaden über einen Internethändler eine Webcam gekauft, die durch Wärme und Bewegung ausgelöst wird und anschließend in der Lage ist, die Aufnahmen an eine zuvor programmierte Email-Adresse zu versenden. Der Wiesbadener richtete die gelieferte Webcam mit seinen Daten ein, schickte die Kamera dann aber im Rahmen des gesetzlichen Rückgabezeitraums an den Händler zurück. Vorher, so glaubte er, hatte er die Kamera ordnungsgemäß resetet und die eingegebenen Daten gelöscht. Am 22. Januar 2017 erhielt der Erstkäufer von dieser Web-Cam mehrere Fotos an seine Mailadresse geschickt. Auf diesen Fotos war ein unbekannter Mann zu erkennen, der gerade an einer augenscheinlich größeren Marihuana-Plantage arbeitete. Der Wiesbadener sicherte umgehend die ihm zugesandten Daten und brachte die Angelegenheit bei seiner örtlichen Polizei zur Anzeige.

Die dortigen Ermittlungen ergaben, dass die IP-Adresse auf einen 49-jährigen Elektrotechniker, der im Raum München-Allach wohnt, ausgegeben ist. Durch das Kommissariat 83 (Rauschgiftdelikte) der Münchner Kriminalpolizei wurde daraufhin ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des 49-Jährigen erwirkt. Bei der Durchsuchung des Hauses, die am Montag, 3.4.2017, stattfand, konnten im Keller und in der ersten Etage jeweils zwei professionelle Marihuana-Plantagen vorgefunden werden. Die Plantage im Keller war mit der bereits erwähnten Webcam abgesichert.

In beiden Plantagen wurden insgesamt 115 Marihuana-Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen angebaut. 23 Pflanzen standen kurz vor der Ernte. Bei vielen anderen handelte es sich um sogenannte Setzlinge, die sich noch in einer frühen Wachstumsphase befanden. Derzeit muss nach dem Trocknen der Pflanzen von einem Ertrag von etwa 700 Gramm Marihuana ausgegangen werden. Damit handelt es sich um eine, im Betäubungsmittelgesetz als Verbrechenstatbestand sanktionierte, sogenannte „nicht geringe Menge“.

Ermittlungen hatten vorher auch ergeben, dass der Mann eine waffenrechtliche Erlaubnis für zwei Langwaffen besitzt.  Die zwei auf den 49-Jährigen zugelassenen Langwaffen waren ordnungsgemäß in einem Waffentresor versperrt und wurden noch vor Ort einem Beamten des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) übergeben. Bemerkenswert war, dass sich der Tresor im Keller inmitten der Marihuana-Plantage befand. Im Schlafzimmer des Elektrotechnikers, in dem sich das Anbauzelt der zweiten Plantage befand, lagen griffbereit ein Samurai-Schwert, ein Tomahawk und eine Machete. Darüber hinaus wurden unter dem Bett vier Pistolen, zwei weitere Langwaffen und mehrere hundert Schuss verschiedener Munitionen aufgefunden. In einer Kiste neben dem Bett befanden sich mehrere tausend Zündhütchen. Zwei Jagdmesser wurden im Pkw sowie im Tresor des 49-Jährigen aufgefunden.

Inwieweit der 49-Jährige mit den Betäubungsmitteln Handel trieb, bedarf weiterer Ermittlungen der Fachdienststelle. Da die Ermittlungen ergaben, dass der Münchner und seine Lebensgefährtin in Niederbayern ein altes, renovierungsbedürftiges landwirtschaftliches Anwesen erworben hatten, wurden die Durchsuchungsmaßnahmen mit Unterstützung der Polizeiinspektion Plattling, eines Einsatzzuges und zweier Diensthundeführer auch auf dieses Objekt ausgeweitet. Im Wesentlichen konnten dort mehrere tausend Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber, mehrere Kilogramm Treibpulver, Wiederladerutensilien, eine große Menge Zündhütchen, ein Luftgewehr, eine Luftpistole und ein Präzisionsbogen aufgefunden werden. Auch dieses Anwesen war mit Kameras überwacht.

Der 49-Jährige muss sich nun wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Verstößen nach dem Sprengstoffgesetz und dem Waffengesetz verantworten.