Ein Mann mit Vollbart hat am 30. Oktober 2021 die U-Bahnstation Sendlinger Tor in München unter Wasser gesetzt. Da dort auch Baustromkabel unter Spannung standen und damit die Leben von Feuerwehrkräften gefährdet war, fahndet nun die Polizei mit Fotos nach dem gemeingefährlichen Täter. 

U-Bahngleise Sendlinger Tor in München unter Wasser gesetzt - Fotofahndung der Polizei
U-Bahngleise Sendlinger Tor in München unter Wasser gesetzt – Fotofahndung der Polizei
Quelle Fotos Polizei München

Im wahrsten Sinne gemeingefährlich hat sich ein unbekannter Vollbärtiger verhalten, als er in der Nacht am 30. Oktober 2021 gegen 3.40 Uhr im U-Bahnhof Sendlinger Tor den Bahnsteig und das Gleisbett der U-Bahnlinien U3/U6 unter Wasser gesetzt hat. 

Ein Mitarbeiter der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hatte den Schaden entdeckt. Eine Streife der U-Bahnwache stellte dann fest, dass dort ein Hydrant aufgedreht war und aus einem abgerollten Schlauch das Wasser in Strömen über die Fahrtreppenschächte auf den Bahnsteig der Linien U1/U2 geflossen war. Durch den Wasserdruck löste sich eine Deckenverkleidung, welche auf den Bahnsteig fiel. Nach aktuellen Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass mehrere Tausend Liter Wasser in den Bahnsteigbereich liefen, bevor der Hydrant abgedreht werden konnte.

Für die alarmierten Feuerwehrangehörigen bestand die Gefahr von Stromschlägen, da eine beträchtliche Menge an Wasser in einen nahegelegenen Baustromverteiler gelaufen war. Glücklicherweise kam es zu keinem Personenschaden. Allerdings musste der U-Bahn-Verkehr der Linien U1/U2/U3/U6 für mehrere Stunden ausgesetzt werden. Die genaue Schadenshöhe kann noch nicht abgeschätzt werden.  Die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung übernahm das Kommissariat 24.

In diesem Zusammenhang konnten Aufnahmen der Überwachungskamera ausgewertet werden, auf denen der Tatverdächtige zu sehen ist. Die Staatsanwaltschaft München I beantragte daraufhin einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen. Dieser wurde am 1. Dezember 2021 vom Amtsgericht München erlassen.