Ab Freitag, 16. April 2021, gilt am Gärtnerplatz in der Isarvorstadt und am Wedekindplatz in Schwabing wieder ein Alkoholkonsumverbot. Das Verbot des Konsumierens von Alkohol in der Fußgängerzone wurde zeitlich angepasst. Es gilt jetzt ebenfalls täglich von 18 bis 6 Uhr. Auf dem Viktualienmarkt darf weiterhin rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum getrunken werden. 

 Polizeikontrolle am Gärtnerplatz in München
Polizeikontrolle am Gärtnerplatz in München

Ab Freitag, 16. April 2021 , ist das Konsumieren von Alkohol am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz täglich von 18 bis 6 Uhr verboten. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit dem Ziel beschlossen, dort Menschenansammlungen zu unterbinden, um die Infektionsrate zu senken. Zur Begründung wird angegeben, dass der Alkoholkonsum zu enthemmten Verhalten und vermehrten Regelverstößen führt. Mehrmals musste die Polizei bereits Räumungen an den beiden Plätzen durchführen.

Zusätzlich gelten in München ab Mitternacht, 14. April 2021, verschärfte Lockdown-Regeln („Notbremse“): Private Zusammenkünfte sind nur möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Außerdem besteht täglich zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre.

Das Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone wird zeitlich angepasst und gilt ab Freitag , 16. April, ebenfalls täglich von 18 bis 6 Uhr. Auf dem Viktualienmarkt darf weiterhin rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht weiter unverändert täglich von 9 bis 21 Uhr in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, im Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, auf dem Rindermarkt und dem Viktualienmarkt, in der Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße, im Tal sowie in der Schützenstraße.