Ein 16-jähriger Jugendlicher ist am Sonntag von einem SEK-Kommando in einer Wohnung in München-Laim festgenommen worden. Er hat sich mit dem Amokläufer kurz vor der Tat im OEZ getroffen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er von der geplanten Tat gewusst hat. Der Ermittlungsrichter sieht keinen dringenden Tatverdacht und hat den Haftbefehl abgelehnt.

Thomas Steinkraus-Koch Amoklauf OEZ
Sprecher der Staatsanwaltschaft München Thomas Steinkraus-Koch zum Amoklauf am OEZ in München

(Update 25.7.2016, 17.30 Uhr) Der Ermittlungsrichter hat den Haftbefehl für den 16-jährigen möglichen Mittwisser des geplanten Amoklaufes abgelehnt, teilt die Staatsanwaltschaft München I mit. Er hat keinen dringenden Tatverdacht erkennen können und auch die Begründung des Haftbefehles wegen Verdunklungsgefahr nicht für stichhaltig gesehen. Der 16-Jährige ist wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft will Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen.

(Update 25.7.2016, 13.30 Uhr) Am Sonntagabend wurde in einer Wohnung in München-Laim ein 16-Jähriger verhaftet, der sich kurz vor der Tat mit dem Amokläufer im OEZ getroffen hat. Aus einem gelöschten und von den Ermittlern wieder hergestellten Chatverlauf in Whatsapp geht hervor, dass der 16-Jährige wusste, dass sich Ali David S. im Darknet eine scharft Waffe beschafft hatte. Außerdem hatte er seinen 18-jährigen Bekannten noch unmittelbar vor der Tat um 16 Uhr im OEZ getroffen. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Jugendliche zwar nicht an dem Massenmord beteiligt war, aber von dem geplanten Amoklauf wusste. Er wurde deshalb wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat verhaftet. Ali David S. hat den 16-Jährigen in der Psychiatrie kennen gelernt.

Wie bereits berichtet sind am Sonntag, 24. Juli 2016, gegen 19.15 Uhr, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I. Kräfte des Sondereinsatzkommandos (SEK) in eine Wohnung im Münchner Stadtteil Laim eingedrungen. In der Wohnung wurde ein 16-jähriger Afghane festgenommen,  der in einer freundschaftlichen Beziehung zu dem toten 18-jährigen Amokschützen stand.

Der 16-Jährige meldete sich bereits am Freitag unmittelbar nach dem Amoklauf bei der Polizei. Er identifizierte dabei aufgrund der im Internet veröffentlichten Amateurvideos vom Tatort den Amokschützen. Der 16-jährige wurde auch auf seine Beziehung zum Täter vernommen. Er verschwieg jedoch, dass er mehr von der geplanten Tat gewusst haben muss, als er dabei angab. Die Polizei konnte einen Chatverlauf in Whatsapp rekonstruieren, den der Jugenliche unmittelbar nach der Tat gelöscht hatte. Daraus geht hervor, dass der 16-Jährige von der bei den Morden verwendeten Glock sowie über deren Beschaffung im Darknet wusste. Außerdem hatte er seinen 18-jährigen Bekannten noch unmittelbar vor der Tat um 16.00 Uhr im Bereich des OEZ getroffen. “Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass der 16-Jährige zwar nicht an der Tatausführung beteiligt war, aber möglicherweise von dem geplanten Amoklauf wusste.”, so Staatsanwalt-Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. Die Münchner Kriminalpolizei ermittelt aus diesem Grund gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Nichtanzeige einer geplanten Straftat nach §138 StGB.

(24.7.2016) Am Sonntag, 24. Juli 2016, gegen 18.15 Uhr, wurde von Kräften des Sondereinsatzkommandos (SEK) eine Wohnung im Münchner Stadtteil Laim auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München I betreten. In der Wohnung wurde ein 16-jähriger Afghane festgenommen. Bei der Person handelt es sich um einen Jugendlichen, der in einer freundschaftlichen Beziehung zu dem toten 18-jährigen  Amokschützen stand.

Der 16-Jährige meldete sich bereits am Freitag unmittelbar nach dem Amoklauf bei der Polizei und wurde in Bezug auf seine Beziehung zum Täter vernommen. Die durchgeführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen deckten im Verlauf des Sonntages jedoch Widersprüche in seinen Aussagen auf. Es besteht der Verdacht, dass der 16-jährige ein möglicher Mitwisser der Tat ist. Die Münchner Kriminalpolizei ermittelt aus diesem Grund gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Nichtanzeige einer geplanten Straftat nach § 138 StGB.

Inwieweit die festgenommene Person für einen Facebook-Aufruf zu einem Treffen in einem Kinokomplex in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes verantwortlich ist, müssen die weiteren kriminalistischen Ermittlungen ergeben. Dieser Facebook-Aufruf hatte einen ähnlichen Inhalt wie der des Amokläufers vor der Tat, wo er versucht hatte, damit Personen zum McDonalds in der Hanauer Straße zu locken.

Die Polizei München stellt klar, dass sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sogenannte Trittbrettfahrer vorgehen und warnt vor weiteren Nachahmungstaten. Es werden dadurch Menschen gefährdet und polizeiliche Maßnahmen erzwungen, die dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Polizei-Pressekonferenz am Sonntag, 11.30 Uhr, mit den ersten Ermittlungsergebnissen:

Polizei-Pressekonferenz am Sonntag, 2 Uhr morgens, zur Entwarnung, dass es sich um einen Amoklauf und keinen terroristischen Anschlag in München handelt:

Statement von Wirt Wolfgang Sperger zur Situation im Hofbräuhaus nach dem OEZ-Amoklauf: