Die Münchner Polizei meldet vermehrt illegale Autorennen in der Stadt. So bestritten am Montag zwei Männer  in München-Ramersdorf auf dem Mittleren Ring ein Duell mit ihren Autos. In der Spitze erreichten sie 160 km/h. Die Polizei konnte die beiden PS-Protze stoppen. Die Beamten zogen nicht nur die Führerscheine, sondern auch die PKWs ein. Das ist nicht der einzige Fall in den letzten Tagen. Bei einem Motorradrennen am vergangenen Wochenende beteiligte sich auch ein 17-Jähriger, der keinen Führerschein hatte.

Mittlerer Ring München Ramersdorf
Mittlerer Ring München Ramersdorf

Wenn es Nacht wird in München, dann röhren auf den Ring- und Ausfallstraßen in München die Motoren und die Straßen werden als Rennstrecken missbraucht. Innerhalb weniger Tage hat die Polizei vier illegalen Autorennen ein Ende bereitet. 

Am Montag, 1. Juni 2020, fielen einer Polizeistreife zwei Fahrzeuge auf, die mit überhöhter Geschwindigkeit über den Innsbrucker Ring in Ramersdorf bretterten. Von einer Ampel aus starteten der BMW und der Audi und beschleunigten auf etwa 160 km/h. Beide Fahrzeuge konnten gestoppt werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der Audi von einem 36-jährigen Münchner und der BMW von einem 29-jährigen Münchner gefahren wurden. Gegen beide Fahrer wurde eine Strafanzeige wegen eines verbotenen Autorennens eingeleitet. Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft München I wurden beide Führerscheine sowie die beiden Fahrzeuge beschlagnahmt. 

Ebenfalls am Montag gegen 20.05 Uhr konnten Polizeibeamte der Einsatzhundertschaft zwei Fahrzeuge feststellen, die auf
der Schleißheimer Straße in München-Milbertshofen an der Kreuzung zur Detmoldstraße ihre Fahrzeuge stark beschleunigten. Die beiden BMW wechselten bis zur nächsten Ampel in einer aggressiven Fahrweise jeweils die Fahrspuren. Beide Autos konnten angehalten werden. Gegen die 20- und 26-jährigen Münchner wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Die Führerscheine beider Tatverdächtigen wurden beschlagnahmt. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Autos um Leihwagen handelte, die der Leihwagenfirma übergeben wurden.

Bereits am Samstag,  30. Mai 2020, gegen 21 Uhr, konnte eine Polizeistreife am Frankfurter Ring in München-Milbertshofen zwei Motorräder und ein Quad dabei beobachten, wie diese mit überhöhter Geschwindigkeit Fahrzeuge auf beiden Fahrspuren überholten. An der Kreuzung zur Schleißheimer Straße positionierten sich die drei Fahrzeuge nebeneinander an der Haltelinie. Es fand zwischen den dreien eine Diskussion statt, vermeintlich ging es hierbei um eine Absprache zu einem Rennen.

Als dann die Ampel auf Grün schaltete, beschleunigten alle drei Fahrzeuge stark, bis auf etwa 100 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hier liegt bei 60 km/h. Die Motorräder konnten von der Polizei gestoppt werden. Es handelte sich um einen 34-Jährigen aus München mit einem Yamaha Quad, eine 30-jährigen Münchner mit einer Suzuki und einen 17-Jährigen aus München, der auf einer Yamaha unterwegs war. Der Jugendliche war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Gegen die drei Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Zudem erwartet den Fahrer der Suzuki eine Strafanzeige nach dem Führerscheinrecht. 

Ebenfalls am Samstag gegen 22:15 Uhr, erhielt die Polizei eine Mitteilung über ein illegales Autorennen in der Gertrud-Grunow-Straße in München-Schabing. Mehrere Passanten hielten einen Autofahrer fest, der kurz davor ein Rennen gefahren sein soll.

Zwei Streifen der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) fuhren zum Einsatzort. Vor Ort wurde ein 25-Jähriger mit Wohnsitz im östlichen Münchner Landkreis angetroffen. Bei der Kontrolle des 25-Jährigen auf seine Fahrtüchtigkeit konnte ein Atemalkoholwert von über
einem Promille festgestellt werden. Gegen den VW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr infolge Alkohol und die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen eingeleitet. Vor Ort wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde von einer Beschlagnahme des Fahrzeuges abgesehen.