Die Maskenpflicht am Platz für Münchner Grundschulen wird ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, wieder aufgehoben. Die Landeshauptstadt macht von einer Ausnahmeregelung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung Gebrauch. “Grundschüler sind keine Infektionstreiber”, erklärt dazu OB Dieter Reiter. 

Rathaus München
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Die Maskenpflicht am Platz in den Münchner Grundschulen wird am 21. Oktober 2020 wieder aufgehoben. Dazu erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das Infektionsgeschehen ist in Grundschulklassen sehr gering, sie machen nur 5 Prozent der heute aktuell 83 geschlossenen Schulklassen aus. Grundschüler sind keine Infektionstreiber. Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, die Maskenpflicht aufzuheben, um die Einschränkungen gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler durch das Tragen von Masken so gering wie irgend möglich zu halten.“

Die Maskenpflicht am Platz an Schulen und erstmals auch an Grundschulen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wurde in der Änderung der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern vom 16. Oktober 2020 festgelegt, jedoch ist eine abweichende Regelung in begründeten Einzelfällen möglich. Davon macht die Landeshauptstadt München Gebrauch. Der Inzidenzwert in München beträgt momentan 72,8.

Der Betrieb an Schulen und Kitas mit insgesamt rund 5.000 Schulklassen und rund 3.000 Kitagruppen in der Landeshauptstadt München richtet sich nach einem Stufenplan mit drei Phasen. Welche Stufe aktuell gilt, entscheidet das Referat für Gesundheit und Umwelt je nach Infektionsgeschehen in enger Absprache mit dem Schulreferat und der staatlichen Schulaufsicht. Es gibt keinen Automatismus, wonach mit dem Erreichen eines bestimmten Inzidenzwerts sofort die nächste Stufe eingeleitet wird. Aktuell gilt weiterhin Stufe „gelb“.

Dies bedeutet, dass in München die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 für Schülerinnen und Schüler erhalten bleibt, soweit dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. An den Grundschulen und den Grundstufen der Förderzentren muss am Platz ab Mittwoch keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.