Das Kreisverwaltungsreferat hat eine Demo der sogenannten Querdenker an Allerheiligen auf der Theresienwiese mit 1.000 Teilnehmern genehmigt. Die Sternmärsche dort hin wurden hingegen nicht erlaubt. Der Versammlungsleiter, ein Ex-Polizist aus München, wurde von der Behörde abgelehnt. Nach einem Einspruch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer, die Maskenpflicht und das Verbot der Sternmärsche am Sonntagnachtmittag bestätigt. 

Eine Demo der Corona-Rebellen auf der Theresienwiese an Allerheiligen mit 1.000 Teilnehmern wurde genehmigt
Eine Demo der Corona-Rebellen auf der Theresienwiese an Allerheiligen wurde mit 1.000 Teilnehmern genehmigt

(Update 1.11.2020, 16.30 Uhr) Die Querdenker definieren die Kundgebung auf der Theresienwiese als Gottesdienst um. Da gäbe es keine Maskenpflicht. Abstandsregeln wohl auch nicht, da die mehr als zugelassenen tausend Teilnehmer dicht gedrängt stehen. 

(Update 1.11.2020, 14.36 Uhr) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Sonntagnachmittag Beschwerden von Veranstaltern zweier Demonstrationen der Querdenken-Bewegung in München zurückgewiesen und damit die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt.

Die Landeshauptstadt hatte eine angezeigte Versammlung mit 5.000 Teilnehmern auf 1.000 Teilnehmer beschränkt, eine Maskenpflicht angeordnet und eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Einen Aufzug mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt.

Die gegen die Beschränkungen beziehungsweise die vollständige Untersagung gerichteten Eilanträge der Veranstalter hatte das Verwaltungsgericht München abgelehnt. Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Veranstalter blieben erfolglos.

Zur Begründung führte der BayVGH aus, die Antragsgegnerin sei zu Recht davon ausgegangen, dass stationäre Versammlungen aufgrund des aktuellen pandemischen Geschehens und Erfahrungen mit Versammlungen der Querdenken-Bewegung in der Vergangenheit nur mit einer reduzierten Teilnehmerzahl und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Mindestabstände und das Tragen von Masken) infektionsschutzrechtlich vertretbar seien. Wenn sich ein Veranstalter ausdrücklich weigere, Hygienemaßnahmen zu ergreifen, sei auch eine Untersagung gerechtfertigt. Das Selbstbestimmungsrecht von Versammlungen finde seine Grenze in den Rechtsgütern Dritter und der Allgemeinheit.

Damit darf auf der Theresienwiese unter Beachtung von Mindestabständen und Maskenpflicht lediglich eine Versammlung mit 1.000 Teilnehmern stattfinden. Der Aufzug zur Theresienwiese bleibt untersagt. Gegen die Beschlüsse des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel.

(BayVGH, Beschlüsse vom 1. November 2020, Az. 10 CS 20.2449 und 10 CS 20.2450)

Auf Telegram hatte der Rechtsanwalt des Veranstalters nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts geschrieben, er gehe davon aus, dass dieser vom VerwGH wieder wie beim letzten Mal gekippt werde. 

(Update 1.11.2020, 8:20 Uhr) Die Veranstalter hatten beim Verwaltungsgericht München gegen die Teilnehmerbeschränkung und Maskenpflicht bei der Kundgebung auf der Theresienwiese am Sonntag geklagt. Das Gericht hat dem Kreisverwaltungsgericht Recht gegeben und die Pflicht der Corona-Rebellen zum Tragen von Mund-/Nasenschutz, die Beschränkung auf 1.000 Teilnehmer und die Menge der notwendigen Ordner bestätigt. Die Querdenker sind nun mit einer Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorstellig geworden. Eine Entscheidung wird am frühen Nachmittag erwartet. 

(Erstmeldung 31.10.20) Einen “Trauermarsch” wollte Querdenken-089 an Allerheiligen auf die Theresienwiese in München durchführen. Nicht, wie es der Anlass des Feiertages vermuten lässt, zum Gedenken an die infolge einer CoVID19-Infektion gestorbenen Menschen. Ziel der Veranstalter ist es,  der Freiheit nachzutrauern, die es in unserem Land angesichts einiger Einschränkungen infolge der Pandemie wohl nicht mehr geben soll. In einem Sternmarsch wollten die Teilnehmer in verschiedenen Stadtvierteln mit Demozügen starten und sich dann auf der Theresienwiese treffen. Einen genehmigten Trauermarsch wird es allerdings nicht geben, ein “Trauerkreuz” gebildet aus Menschen dürfen die Kundgebungsteilnehmer auf der Theresienwiese hingegen schon bilden. 

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München hat die Sternmärsche allerdings abgeblasen. Dagegen ist eine Kundgebung auf der Theresienwiese beschränkt auf 1.000 Teilnehmer genehmigt worden. Die Veranstalter hatten 5.000 Teilnehmer angemeldet. Abgelehnt wurde von der Behörde der Versammlungsleiter Karl Hilz, ein Polizist in Ruhestand aus München. In dem Bescheid wird das auch begründet, dass die Gefahr bestehe, dass durch sein bisheriges Verhalten und seine öffentlichen Redebeiträge der Verdacht bestehe, dass der friedliche Verlauf der Versammlung gefährdet sein könnte. Einen Mund-Nasenschutz müssen die Teilnehmer an der Kundgebung tragen. 

Die Anmelder haben für die Versammlung auf der Theresienwiese wegen der Teilnehmerbeschränkung, Versammlungsdauer und Schlüssel für die Anzahl der Ordner Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.