Die 7-Tages-Inzidenz hat in München am Freitag den Wert von 60,6 erreicht. Der Krisenstab der Stadt hat deshalb eine weitere Verschärfung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Landeshauptstadt beschlossen. Die Pflicht zum Tragen von Masken wurde in der Altstadt ausgeweitet. Bei kulturellen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht jetzt auch am Platz. Auch Grundschüler müssen im Unterricht jetzt die Mund-Nasenbedeckung tragen. In der Gastronomie ist die Sperrstunde auf 22 Uhr festgelegt. Private Feiern sind auf fünf Personen beschränkt.

Maskenpflicht Altstadt München
Maskenpflicht Altstadt München

Angesichts stark steigender Corona-Infektionszahlen in München ist die vom Freistaat vorgegebene Verschärfung der Corona-Maßnahmen am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft getreten. Die Münchner 7-Tage-Inzidenz hat am Freitag mit 60,6 deutlich über dem Schwellenwert von 50 gelegen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärt dazu: „Seit mehreren Tagen liegt München über dem kritischen 7-Tage-Inzidezwert von 50 – Tendenz weiter steigend. Bei dieser Zahl an Neuinfektionen wird es für unser Gesundheitsamt zunehmend schwierig, die Infektionsketten schnell zu unterbrechen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Leider zeigt die Erfahrung der letzten Wochen, dass dort, wo Menschen vor allem in größeren Gruppen länger zusammenkommen, die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Virusverbreitung besonders hoch ist und das umso mehr, wenn dabei Alkohol konsumiert wird.

Deshalb appelliere ich eindringlich an die Münchnerinnen und Münchner: Jetzt müssen alle mithelfen, damit wir das Infektionsgeschehen in unserer Stadt im Griff behalten können. Halten Sie die Coronaregeln ein, auch wenn sie jetzt weitere Einschränkungen für uns alle bedeuten. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie bitte Ihre Alltagsmaske und sorgen Sie jetzt, da wir uns wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, für regelmäßiges Lüften.

So schützen wir uns und andere. Und so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wieder eindämmen und weitere, einschneidendere Maßnahmen vermeiden.“

Seit Samstag gelten folgende Regelungen:

Maskenpflicht 

Es besteht weiterhin eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss (siehe Grafik). Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben. Darüber hinaus gilt jetzt in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen auch am Platz Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht im Unterricht und bei der Nachmittagsbetreuung gilt nun auch für Grundschüler.

Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände

Für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.

Auch der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur in Gruppen von bis zu 5 Personen oder zwei Hausständen gestattet.

Sperrstunde, Alkoholverkaufs- und konsumverbot

In der Gastronomie gibt es jetzt nicht nur ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr, sondern die Gastronomiebetriebe haben um 22 Uhr Sperrstunde

Zusätzlich gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.

An Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden.

Veranstaltungen

Die Kirchweihdult kann – mit Hygienekonzept und Maskenpflicht – stattfinden. Der Zugang auf den Mariahilfplatz ist auf 500 Personen beschränkt. 

Nicht neu, aber nochmal zur Erinnerung: Bis einschließlich Sonntag, 25. Oktober, können in München keine Zuschauer bei Fußballspielen des FC Bayern München, TSV 1860 München, Türkgücü München und FC Bayern II in den Stadien zugelassen werden.

Abgesagt werden müssen folgende Bürgerversammlungen:

  • 22.10. − Stadtbezirk 7 − Sendling-Westpark
  • 22.10. − Stadtbezirk 16 − Ramersdorf-Perlach (Bezirksteil Perlach)
  • 27.10. − Stadtbezirk 3 − Maxvorstadt
  • 27.10. − Stadtbezirk 13 − Bogenhausen
  • 29.10. − Stadtbezirk 6 − Sendling