Eine Hepatitis-C-kranke Ladendiebin hat am Samstag bei ihrer Festnahme einen Polizisten gebissen. Sie erklärte ihm daraufhin, dass sie hoffe, dass er sich angesteckt habe.

Polizeiauto München

Eine 40-jährige Münchnerin ging am Samstagnachmittag, 4. Juni 2016, gegen 16 Uhr, auf Strümpfen in ein Kaufhaus am Bahnhofplatz.  Zunächst entnahm sie einen Nagelzwicker aus einem Regal, nahm den Nagelzwicker aus der Verpackung und ging damit in die Sportabteilung. Dort zog sie sich ein Paar Schuhe an und entfernte mit dem Nagelzwicker die Diebstahlsicherung. Anschließend begab sie sich in den neuen Schuhen Richtung Ausgang, wo sie durch den Ladendetektiv aufgehalten werden konnte. Der Detektiv verständigte die Polizei, welche die Diebin anschließend zum Dienstwagen bringen wollten.
Auf dem Weg dorthin versuchte die 40-Jährige zu flüchten, konnte jedoch von einem Beamten eingeholt und festgehalten werden. Dabei biss sie ihn heftig in den Unterarm, wodurch der Polizeibeamte eine deutlich sichtbare Verletzung davontrug. Anschließend erklärte ihm die Frau, dass sie Hepatitis – C habe und sie hoffe, dass er sich angesteckt hätte.  Die 40-Jährige wurde zur Blutentnahme gebracht, um eine entsprechende Untersuchung durchführen zu können. Eine Schnelluntersuchung des Blutes wurde durchgeführt, wobei sich herausstellte, dass tatsächlich eine unbehandelte Infektion mit Hepatitis-C und einem sehr hohen Entzündungsgrad bei der Beschuldigten vorlag.  Die Bisswunde des Beamten wurde in einer Klinik versorgt. “Nach Auskunft der Ärzte kann erst in einigen Wochen tatsächlich festgestellt werden, ob sich der Beamte durch die Bissverletzung angesteckt hat. Aufgrund dieser Ungewissheit stellen die kommenden Wochen für den Kollegen eine sehr belastende Situation dar.”, erklärt Polizeisprecher Christoph Reichenbach vom Polizeipräsidium München dazu.
Die wohnsitzlose 40-Jährige wurde wegen Ladendiebstahls, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München gebracht. Dort wurde sie am Sonntag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Haftfrage entscheiden wird.