Ein 37-jähriger Mann hat am Mittwoch gegen 11 Uhr in einem italienischen Restaurant in der Elisabethstraße in München Schwabing seiner getrennt lebenden Ehefrau mehrfach mit einem Messer in den Kopf- und Halsbereich gestochen. Er konnte in Tatortnähe festgenommen werden. Grund für den Mordversuch waren Eifersucht und Trennungsschmerz.

Symbolfoto Tatmesser
Symbolfoto Tatmesser

Am Mittwoch, 10. August 2016, kurz nach 11 Uhr ist ein 37-jähriger in München lebender Kosovare eine italienische Gaststätte in München-Schwabing gegangen, da er wusste, dass dort seine getrennt lebende Ehefrau arbeitete. Im Lokal trat er – ohne vom Opfer bemerkt worden zu sein – von hinten an die 36-jährige Frau heran und stach mit einem mitgeführten Taschenmesser unvermittelt mehrmals auf diese ein. Auch als diese versuchte zu fliehen, setzte er ihr nach und stach nochmals auf sie ein. Der 37-Jährige hat von der Geschädigten erst abgelassen, als diese fast regungslos am Boden lag. Er flüchtete aus dem Lokal und ging zu einer nahegelegenen Tankstelle. Dort bat er den Tankwart die Polizei zu rufen, weil er seine Frau erstochen hätte. Der Tatverdächtige konnte von Polizeikräften dort vorläufig festgenommen werden.

Die Geschädigte kam mit lebensgefährlichen Verletzungen im Kopf- und Halsbereich in eine Münchner Klinik und verbleibt dort nach einer Operation stationär. Derzeit besteht laut Auskunft der Polizei keine Lebensgefahr mehr. Das Tatmesser konnte, nachdem der Tatverdächtige es auf der Flucht in der Nähe des Lokals weggeworfen hatte, aufgefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft München I beantragt Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Als Mordmerkmale werden niedrige Beweggründe sowie Heimtücke angenommen. Die Vorführung des Tatverdächtigen beim zuständigen Ermittlungsrichter erfolgte am Donnerstag, 11.8.2016. Bei seiner Vernehmung bei der Mordkommission München räumte der Tatverdächtige die Tat ein. Als Motiv nannte er Eifersucht beziehungsweise Trennungsschmerz.

Ende 2013 sowie im Frühjahr 2016 kam es wegen ihm bereits zu Polizeieinsätzen aufgrund Bedrohungs- beziehungsweise Körperverletzungsdelikten innerhalb der Beziehung. Auch wurden vom zuständigen Gericht entsprechende Schutzanordnungen erlassen und Hilfsangebote aufgezeigt. Beim Vorfall im Jahr 2013 nahmen beide Partner die gestellten Strafanträge zurück. Verstöße gegen die Schutzanordnung waren bei der Polizei nach dem jetzigem Stand bislang nicht bekannt geworden. Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.