Nach der Wiesn-Stimmung in den Biergärten, Wirtshäusern und ohne Masken und Abstand am Viktualienmarkt am vergangenen Wochenende in München folgt der Kater. Ab Donnerstag wird es in der Stadt wegen hoher Fallzahlen bei den Neuinfektionen weitere Corona-Beschränkungen geben. In der Gastronomie und im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf statt zehn Personen treffen. Auch die maximale Teilnehmerzahl für private Feiern wird reduziert. In den Fußgängerzonen in der Altstadt und am Viktualienmarkt gilt dann eine allgemeine Maskenpflicht. 

Am Marienplatz in München gilt ab Donnerstag Maskenpflicht
Am Marienplatz in München und in der ganzen Fußgängerzone in der Altstadt gilt ab Donnerstag Maskenpflicht

(Update 22.9.2020) Die Stadt München hat nun Details zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen in München veröffentlicht. Die 7-Tages-Inzidenz in der Landeshauptstadt ist heute wieder über dem Schwellenwert von 50 bei 55,93. München liegt auch weiterhin an Platz 3 aller kreisfreien Städte und Landkreise in der Bundesrepublik.

Am Montag, 21.9.2020, hat der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter der Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung der genauen Regeln beauftragt. 

Die städtische Allgemeinverfügung mit dem exakten Wortlaut der Regelungen und Geltungsbereichen wird voraussichtlich im Lauf des Mittwochs als PDF auf www.muenchen.de/corona veröffentlicht. Die Maßnahmen werden voraussichtlich am Donnerstag, 22.9.2020 in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten. Da es am vergangenen Wochenende zu mehreren großen Menschenansammlungen in der Innenstadt gekommen ist, bei denen zahlreiche Anwesende weder eine Maske trugen noch Abstände eingehalten wurden, wird die Landeshauptstadt eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt einführen.

Einschränkungen wird es auch bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie geben:

Der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.

Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Oberbürgermeister Dieter Reiter hat dazu erklärt: „Die vergangenen Tage haben leider gezeigt, dass die Vorsicht nachlässt und nicht alle Menschen in der Stadt die Gefahren erkennen, die von der Corona-Pandemie ausgehen. Deshalb müssen wir in Anbetracht der aktuellen Entwicklung einschneidendere Maßnahmen treffen. Ich appelliere schon jetzt an alle Münchnerinnen und Münchner, sich an diese Regeln zu halten, um unsere Mitmenschen und uns selbst zu schützen.“

Die Bayerische Staatsregierung hat am 22.9.2020 die Maßnahmen der Stadt München in die Infektionsschutzverordung aufgenommen. Das heißt, auch wenn andere Städte oder Landkreise den Inzidenz-Schwellenwert von 50 überschreiten, kann eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und die Reduzierung der Personenzahl bei Gastronomiebesuchen und auf Veranstaltungen lokal festgelegt werden. Außerdem wird den Kreisverwaltungsbehörden auch noch die Möglichkeit gegeben, in diesem Fall die Sperrstunde von Gastro-Betrieben auf 23 Uhr vorzuverlegen. 


 

(Erstmeldung 21.9.2020) München ist mit einem Inzidenzwert von 56,13 pro 100.000 Einwohner in den Top3 sämtlicher Landkreise und kreisfreier Städte in Deutschland. Dabei bildet dieser Wert die Neuinfektionen ab, die in der letzten Woche registriert worden sind. Hier sind die Auswirkungen der Partystimmung am vergangenen Wochenende noch gar nicht eingerechnet. Bei der Wirtshauswiesn lief das gesteuert durch die Hygienekonzepte der beteiligten Gastronomiebetriebe noch weitgehend gesittet ab. Anders an öffentlichen Plätzen wie dem Viktualienmarkt, wo sich die Menschenmassen ohne Abstände und Masken drängten und es richtig krachen ließen.

Angesichts der Infektionslage hat sich am Montag der Krisenstab der Stadt getroffen. Dabei wurden neue Einschränkungen beschlossen, die Oberbürgermeister Dieter Reiter in einer Pressekonferenz verkündet hat. Ab Donnerstag wird in München eine neue Allgemeinverfügung mit einer Verschärfung der Kontaktbeschränkungen gelten. Dann dürfen sich privat, im öffentlichen Raum und in der Gastronomie nur mehr fünf Personen oder die Angehörigen von zwei Haushalten treffen. Bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage, Vereinssitzungen etc. wird die Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen auf 25 und im Freien auf 50 Personen reduziert. Kultur und Sport sind davon ausgenommen. 

In der Fußgängerzone in der Altstadt vom Stachus bis zum Marienplatz und von der Sendlinger Straße bis zum Odeonsplatz  sowie am Viktualienmarkt gilt ab Donnerstag die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Gehen, Stehen oder Sitzen. 

Diese Regelung gilt dann vorerst sieben Tage. Sinkt der Inzidenzwert dann nicht unter 50, wird die Allgemeinverfügung verlängert.