Ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität in Bayern setzten am Dienstag am europaweiten Aktionstag Polizei und Justiz. Am 3. November 2020 vollstreckten Ermittler in ganz Bayern zeitgleich 49 Durchsuchungsbeschlüsse, vier davon in München.

Der seit 2016 regelmäßig in Deutschland stattfindende „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ wird in diesem Jahr erstmals unter der Federführung von EUROPOL in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „Joint Action Day“ durchgeführt. So wurde seit heute Morgen auch Verfassern von Hasspostings aus sechs weiteren EU-Ländern das Handwerk gelegt. 

„Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Menschenverachtende Verleumdungen, Volksverhetzungen und sogar Morddrohungen sind schwere Straftaten, die wir konsequent zusammen mit den Staatsanwaltschaften ermitteln. Der heutige Aktionstag zeigt, dass die vermeintliche Anonymität des Internets keinen Schutz für Straftäter darstellt“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.

Die meisten Durchsuchungen fanden in Bayern in Niederbayern (18) und Oberpfalz (12) statt. Auch in München bekamen vier Beschuldigte am frühen Morgen Besuch von der Polizei und Staatsanwaltschaft. Hierbei handelte es sich um die Wohnungen vier tatverdächtiger Männer im Alter zwischen 18 und 46 Jahren. Gegen diese Personen aus dem rechtsradikalen Spektrum besteht der Verdacht, Hasspostings in sozialen Netzwerken im Internet verbreitet zu haben. Die Beamten fanden bei den Durchsuchungen Mobiltelefone, die beschlagnahmt wurden. Sie werden im weiteren Verlauf als Beweismittel ausgewertet. Das Kommissariat 44 (Politisch motivierte Kriminalität – Rechts) im Polizeipräsidium München führt die weiteren Ermittlungen gegen die Männer unter anderem wegen Volksverhetzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

„Jedem, der strafbare Hassposts absetzt, muss klar sein, dass dies erhebliche Konsequenzen nach sich zieht: Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen; zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz. Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatelldelikte. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und der heutige Joint Action Day machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht.