Am Mittwoch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine bundesweite Razzia bei über 100 Reinigungsobjekten und Gebäudereinigungsfirmen durchgeführt. In München rückten die Beamten bei einer Firma in Sendling an. Einem Unternehmen in Magdeburg und dessen Subunternehmer wird vorgeworfen, die Mitarbeiter unter dem Mindestlohn bezahlt zu haben und ihnen insgesamt über eine Million Euro vorenthalten zu haben. 

Zoll Schwarzarbeit
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Quelle Foto Zoll

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 20. Juni 2018 unter Federführung des Hauptzollamtes Magdeburg mit etwa 1.400 Bediensteten seit den frühen Morgenstunden umfangreiche Durchsuchungen in Wohn- und Geschäftsräumen sowie über 100 Reinigungsobjekten in 12 Bundesländern durch. Dabei hatten die Zöllner auch in München bei einer Firma in München-Sendling Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden bundesweit etwa 1.000 Zeugen zum Tatvorwurf vernommen. Die Ermittlungen wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg seit Juni 2017 durch das Hauptzollamt Magdeburg wegen des Tatverdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung sowie aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie Mindestlohngesetz geführt.

Die fünf beschuldigten Verantwortlichen einer Gebäudereinigungs- und Dienstleistungsfirma aus Magdeburg mit Jahresumsätzen im zweistelligen Millionenbereich stehen im Verdacht, den Mindestlohn der Gebäudereinigung bzw. den allgemeinen Mindestlohn seit 2011 bis mindestens Juni 2017 nicht in der zutreffenden Höhe an die Mitarbeiter gewährt zu haben. Entsprechend den bisher geführten Ermittlungen wurde der Lohn der Beschäftigten nicht nach den tatsächlichen Arbeitszeiten berechnet. Die Tatverdächtigen gaben für die Reinigungsobjekte unrealistisch niedrige Reinigungszeiten vor. Aufgrund dieser Sollvorgaben erfolgte dann die Berechnung der Löhne.

Daneben waren bis Ende 2013 eine Vielzahl osteuropäischer Subunternehmer für die Beschuldigten tätig. Bei diesen besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit. Die Höhe der auf diese Art und Weise nicht vergüteten Löhne bewegt sich voraussichtlich im hohen einstelligen Millionenbereich. Daneben wurden auch zu niedrige Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, welche sich ebenfalls im einstelligen Millionenbereich bewegen dürften. Den Durchsuchungsmaßnahmen schließen sich nunmehr umfangreiche Auswertungen der sichergestellten Beweismittel an.