Nach seinem Amtsanmaßung als falscher Polizist mit Blaulicht bei einer gefakten Verkehrskontrolle ist ein 19-jähriger Münchner jetzt vom Amtsgericht verurteilt worden. Unter anderem zum Schreiben eines Aufsatzes. Weil er nach Ansicht des Gerichts zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, soll er sich beim Schreiben mal Gedanken machen, warum er von Beruf ausgerechnet Soldat werden will.

Symbolbild Gericht Justizia
Symbolbild Gericht Justizia

Der 19-Jährige hatte einen schwarzen PKW BMW 116i mit französischem Kennzeichen angemietet. Gemeinsam mit einem Bekannten kam er auf die Idee, Freunde mit gefaketen Polizeikontrollen zu ärgern. Dazu bestellte er im Internet ein Blaulicht und einen LED Blitzer. Am 12. Juni 2016 um 3.20 Uhr stand wartete er in seinem gemieteten PKW zusammen mit seinem Freund als Beifahrer am Fahrbahnrand in Grünwald im Landkreis München.  Als ein Bekannter an ihnen vorbeifuhr, folgten sie ihm auf der Kreisstraße 11 von Grünwald nach Taufkirchen. Während sich der Münchner mit seinem Fahrzeug dem Auto des Bekannten von hinten näherte, schaltete er das Blaulicht auf dem Fahrzeugdach an und den blauen LED-Blitzer ein, den der hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht hatte. Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs ging daher davon aus, dass sich ein ziviles Dienstfahrzeug der Polizei hinter ihm befindet und er nun einer Verkehrskontrolle unterzogen wird.

Er fuhr daraufhin an den rechten Fahrbahnrand und hielt dort an. Der Münchner stoppte mit seinem Fahrzeug hinter dem Fahrzeug des Geschädigten und kam mit einer gelben Warnweste bekleidet an das Fahrerfenster des Fahrzeugs. Er verlangte durch das geöffnete Fahrerfenster: “Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.” Der Fahrer kannte den Münchner jedoch von früher und wusste, dass er nicht bei der Polizei ist. „”Dann hat es mir gereicht und ich rief den Notruf”“, so der Zeuge vor Gericht. Er fuhr weiter und verständigte die Polizei von dem Vorfall.

In der Verhandlung am Amtsgericht München entschuldigte sich der Münchner bei seinem Bekannten. „Um dem Angeklagten die strafrechtliche Bedeutung seines Verhaltens zu Bewusstsein zu bringen, wurde die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000.- € Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt. …Da der Angeklagte Soldat werden möchte und die Tat und das Verhalten des Angeklagten nach Meinung des Gerichts in der Hauptverhandlung darauf hindeuten, dass dieser zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neigt, wurde er darüber hinaus zur Abfassung eines 2-seitigen Aufsatzes angewiesen. Das Thema “„Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?“…” Da die Tat zudem eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers darstellt, wurde gegen ihn außerdem ein dreimonatiges Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt“, so das Urteil. Der Münchner war einverstanden damit, dass das Blaulicht und der LED-Blitzer eingezogen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.