Wegen eines Formfehlers der Bayerischen Staatsregierung hat das Landgericht München die Verordnung zur Mietpreisbremse für ungültig erklärt. Der Grund: Es wurde vergessen, die betroffenen Orte wie München konkret zu benennen und die Gründe für die Notwendigkeit der Mietpreisbremse zu benennen. Die Münchner SPD wirft der Staatsregierung Schlamperei vor und fordert zum Schutz der Mieter eine sofortige Nachbesserung.

Symbolbild Gericht Justizia
Symbolbild Gericht Justizia

Das Landgericht München I hat in einem am 6. Dezember 2017 verkündeten Berufungsurteil entschieden, dass die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung wegen Verstoßes gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage unwirksam ist. Die 14. Zivilkammer bestätigte damit ein im Juni 2017 ergangenes erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts München, das die Klage zweier Münchner Mieter gegen ihre Vermieterin auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung einer Rückforderungsklage wegen überhöhter Miete abgewiesen hatte.

Wie das Landgericht in den Gründen seines Berufungsurteils betont, seien die bundesgesetzlichen Regelungen im BGB zur Einführung der Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar und würden insbesondere nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz verstoßen. Auch könne aus Sicht der Kammer keinerlei Zweifel daran bestehen, dass in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt vorliege, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertigen würde. Allerdings müssten die einzelnen Gemeinden in einer von der Landesregierung zu erlassenden Rechtsverordnung bestimmt werden und diese Rechtsverordnung müsse in ihrer Begründung für die betreffenden Kreise erkennen lassen, aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet und damit auch die Landeshauptstadt München in die Mieterschutzverordnung aufgenommen worden sei. Die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Mietpreisbremsenverordnung werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Für den einzelnen Bürger sei nicht nachvollziehbar, mit welchem Gewicht welcher Indikator gewertet worden und weshalb die Landeshauptstadt München in die Verordnung aufgenommen worden sei.

Der festgestellte Formverstoß führt nach der Entscheidung des Landgerichts insgesamt zur Unwirksamkeit der am 14. Juli 2015 erlassenen und mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in die Mieterschutzverordnung überführten Mietpreisbegrenzungsverordnung. Darüber, ob die neue Begründung den Mangel der Verordnung für die Zukunft heilen kann, hatte die Kammer nicht zu entscheiden ( Az. 14 S 10058/17, Revision nicht zugelassen).

Die Münchner SPD fordert eine sofortige Nachbesserung der Verdordnung: „Durch eine schlampige und lustlos gezimmerte Verordnung zur Anwendung der Mietpreisbremse in München hat sich die Bayerische Staatsregierung zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bis auf die Knochen blamiert. Wer so arbeitet, ist entweder unfähig oder unwillig, ständig steigende Wohnungsmieten zu begrenzen. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie unverzüglich noch in diesem Jahr endlich rechtsverbindlich und sauber nachbessert“, sagt Claudia Tausend, Vorsitzende der München SPD.

 Die CSU sei in den letzten Wochen offenbar zu sehr mit sich selbst beschäftigt gewesen, anstatt sich um die Menschen in Bayern zu kümmern. Schon nach dem ersten Urteil vor dem Amtsgericht München im Sommer sei der Handlungsbedarf für jeden klar erkennbar gewesen. Die von der Staatsregierung als Schnellschuss nachgeschobene Begründung vom 24. Juli 2017 reicht nicht aus. “Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung werden die Nimmersatten unter den Immobilienfirmen jeden noch so absurden Preis verlangen, den der Markt gerade noch hergibt. Rücksicht auf das Gemeinwohl nehmen leider nur die Wenigsten.”, befürchtet Tausend.
 
„Die Juristen der Staatsregierung müssen jetzt endlich eine rechtssichere Begründung dafür liefern, dass der Wohnungsmarkt in München angespannt ist. Wir werden nicht nur darauf drängen, dass endlich eine anwendbare Verordnung kommt, sondern die Mietpreisbremse insgesamt nachgeschärft wird. Dazu bedarf es auch einer Offenlegungspflicht des Vermieters und einer rückwirkenden Erstattung zu viel bezahlter Beträge,“ ergänzt Roland Fischer, stellvertretender Vorsitzender der München SPD. 
 
„Jeder einzelne Euro überteuerter und unverschämter Neuvermietungs-Miete geht auf das Konto der unfähigen CSU-Staatsregierung, die trotz Vorwarnung auch nach fast einem halben Jahr nicht in der Lage war, für Rechtssicherheit auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Unfassbar“, bemerkt abschließend Claudia Tausend.