Mit einem Faustschlag wollten Wachmänner einen Taxifahrer von einem Baustellengelände in der Adolf-Kolping-Straße in München vertreiben, der dort seine Fußmatten ausklopfen wollte. Bei dem Angriff schlug der 38-Jährige mit dem Hinterkopf auf und erlitt eine Gehirnblutung.

Symbolbild Taxi
Symbolbild Taxi

Bereits am 9. August 2017 wurde ein 38-jähriger Taxifahrer gegen 20.05 Uhr bewusstlos in der Adolf-Kolping-Straße in der Ludwigsvorstadt in München aufgefunden. Zum Auffindezeitpunkt befanden sich noch zwei Männer in Bauarbeiterkleidung bei dem Verletzten, die Hilfe leisteten. Als der alarmierte Rettungswagen eintraf, waren diese beiden Männer jedoch verschwunden.

Der Geschädigte wurde wegen eines vermeintlichen Schwächeanfalls und eines daraus resultierenden Sturzes in die Klinik eingeliefert. Dort wurde jedoch eine Hirnblutung feststellt, wodurch er in ein anderes Krankenhaus verlegt werden musste. Letztendlich befand er sich 12 Tage im Krankenhaus, davon wurde er sieben Tage auf der Intensivstation behandelt. Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet und letztlich konnte ein mittlerweile 20-jähriger Beschuldigter und dessen Kollege ermittelt werden.

Beide gaben bei ihren Vernehmungen übereinstimmend an, dass der 20-Jährige dem Taxifahrer lediglich einen Faustschlag gab, woraufhin dieser zu Boden stürzte und sich die massiven Verletzungen zuzog. Die beiden Männer, die für eine Sicherheitsfirma an der Baustelle in der Adolf-Kolping-Straße eingesetzt waren, sagten aus, dass der spätere Geschädigte sein Taxi im Baustellenbereich abgestellt hatte, um seine Fußmatten zu reinigen. Die Aufforderung durch den Sicherheitsdienst wegzufahren, ignorierte er, woraufhin sich der Beschuldigte das
Kennzeichen notierte, um dies, wie üblich, an seinen Auftraggeber weiterzuleiten. Damit war der Taxifahrer jedoch nicht einverstanden, die beiden Kontrahenten standen sich gegenüber und es kam letztlich zu dem Faustschlag mit den fatalen Folgen.

Da der Beschuldigte sich kooperativ verhielt und ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft München I auf die Beantragung eines Haftbefehls verzichtet. Der Täter muss sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. “Dieser Fall zeigt deutlich, welch fatale Folgen ein einziger Schlag oder Stoß sowohl für das Opfer wie auch den Täter haben kann.”, erklärt dazu Polizeisprecher Christoph Reichenbach vom Polizeipräsidium München.