Die Bundespolizei hat ein Zwischenfazit zum Pilotversuch mit Bodycams am Hauptbahnhof in München gezogen, der seit einem halben Jahr läuft. Die Beamten bewerten den Einsatz der mobilen Kameras am Körper positiv. Doch besonders bei alkoholisierten und gewaltbereiten Randalierern ist die Wirkung eher mäßig. Das Aggressionspotential überlagert die abschreckende Wirkung. In vier Situationen wurden die Videos bisher für strafrechtliche Ermittlungen verwendet.

Bundespolizei Bodycam

Insgesamt zieht die Bundespolizei ein positives Fazit zur Einführung von Bodycams am Hauptbahnhof in München. Jedoch sieht man nach einem halben Jahr des Pilotversuches auch noch Verbesserungspotential. Bei einer Tätergruppe verpufft die Wirkung jedoch: Vielen sehr aggressiven und alkoholisierten Personen ist es egal, dass ihre strafbaren Handlungen auch noch aufgezeichnet werden.

Seit 19. Februar 2016 erprobt die Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof der bayerischen Landeshauptstadt mobile Körperkameras. Erste Auswertungsergebnisse nach fast einem halben Jahr würdenzeigen, dass die mit der Technik betreuten Beamten, das neue Einsatzmittel Bodycam überwiegend positiv bewerten. In der Erprobung, die noch ein weiteres halbes Jahr andauern soll, liegt ein Schwerpunkt auf der Akzeptanz von  Bundespolizeibeamtinnen und -beamten sowie der Öffentlichkeit.

Erprobt werden zwei unterschiedliche Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera). Positiv bewertet wird das Modell, bei dem die Kamera an der Brust angebracht wird. Es lässt sich mit einem Handgriff an der Schutzweste anbringen und offenbarte in der Handhabung keinerlei negative Beeinflussung auf andere Einsatzmittel. Das Schultersystem bewährte sich eher nicht. Hier bestehe noch Verbesserungsbedarf bezüglich der Handhabung und Eigensicherung, so das Zwischenfazit.

Beim Einsatz konnten vier unterschiedliche Verhaltensmuster ausgemacht werden:

1)  Einem Teil fällt der Einsatz der BodyCam nicht wirklich auf. Dies lässt sich zum Teil durch die unterschiedlichen Farben der an den Beamtinnen und Beamten angebrachten Aufschriften “Videoüberwachung” erklären. Die gelben Hinweisschilder sind gegenüber den weißen deutlich besser wahrnehmbar.

2)  Bei Standardmaßnahmen, die aufgrund sehr aggressiven Verhaltens des Gegenübers erschwert werden, wurde teilweise eine abschreckende Wirkung ab der mündlichen Ankündigung eines möglichen Kameraeinsatzes erkannt. Meistens reagierte das polizeiliche Gegenüber dann weitestgehend kooperativ.

3)  Bei einzelnen, sehr gewaltbereiten Störern zeigt die Kamera nicht immer eine Wirkung – selbst wenn die Lage von dem Randalierer noch eingeschätzt werden kann. Das Aggressionspotential überlagere dann die abschreckende Wirkung: der Bodycam-Einsatz ist dem polizeilichen Gegenüber “egal”.

4)  Bei stark alkoholisierten Personen, welche den überwiegend größten Teil der Einsatzanlässe mit Bodycams ausmachen, spielen überwiegend verbale Beleidigungen oder Bedrohungen eine Rolle. Da in der Erprobungsphase der Ton aber nicht aufgezeichnet wird, fehlt auch eine spätere Beweisführung in Ermittlungsverfahren. Hier sprachen sich die Münchner Bundespolizisten eindeutig für eine Änderungen und künftige Tonaufzeichnung aus.

Die Beamtinnen und Beamten haben festgestellt, dass die Zeit zwischen dem polizeilichen Eingreifen und dem Aktivieren des Kamerasystems oft sehr knapp ist. Die meisten Gefahrensituationen entwickeln sich dynamisch. Da bleibe keine Zeit, an das Einschalten der Kamera zu denken oder irgendeinen Knopf zusätzlich zu drücken.

In der Medienberichterstattung, ebenso im Beschwerdemanagement der Münchner Bundespolizei, wurde im ersten halben Jahr kein Fall bekannt, in dem die Bodycam-Erprobung zu negativer Berichterstattung geführt hätte beziehungsweise Anlass zu Beschwerden gab. Im Berichtszeitraum wurden die Körperkameras 125mal getragen. Dabei kam es zu 21 Aufnahmen. 17 davon wurden wieder gelöscht. Bei vier Situationen wurden die bewegten Bilder gesichert und für strafrechtliche Ermittlungen verwandt.

Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz der Bodycam wird sowohl von den Beamtinnen und Beamten aber auch von der Öffentlichkeit akzeptiert werde. Die Ausstattung von Streifenbeamten mit mobilen Körperkameras werde, insbesondere aus Eigensicherungsgründen, positiv betrachtet. Hauner hält die Bodycams sind ein sinnvolles und zweckmäßiges Einsatzmittel.